Signal Iduna digitalisiert bAV-Beratung

Die Signal Iduna hat die digital gestützte Beratung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um zwei Bausteine erweitert: einen Beratungsprozess für Arbeitgeber sowie den Vertragsabschluss mittels elektronischer Unterschriften von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler.

 

Mit der Digitalisierung der bAV-Beratung soll die bAV auch bei kleinen und mittleren Unternehmen den Durchbruch schaffen.

Umgesetzt wurde die komplette Digitalisierung in Kooperation mit dem Münchener Unternehmen xbAV. Der Versicherer verspricht sich von den Neuerungen einen Schub für die Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen.

Ziel sei es, bAV-Experten zu entlasten und auch weniger erfahrene Vermittler durch die Beratung zu führen. Der Vermittler wird in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Laptop oder Tablet entweder durch den gesamten Prozess geführt oder punktuell mit Vergleichsrechnungen und Übersichten unterstützt. Die Software ermittle dabei die individuelle Versorgungslücke, simuliere die Lohnabrechnung mit und ohne bAV, vergleiche die bAV mit einer privaten Vorsorge und berücksichtige auch die Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Anträge und Beratungsdokumente erstelle das System automatisch. Am Ende werde der Antragsprozess durch die elektronischen Unterschriften von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler abgeschlossen und direkt an den Versicherer übermittelt.

Sicherheit für sensible Daten

Geschützt werden die personenbezogenen Daten durch eine so genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Bei jeder Anmeldung müssen die Nutzer der jeweiligen Anwendungen neben Benutzername und Passwort zusätzlich eine Pin eingegeben, die über eine App auf dem Smartphone generiert werde.

Digitale Vertragsverwaltung

Laut Signal Iduna ist der bAV-Berater mit dem elektronischen Arbeitgeberportal, dem Signal Iduna bAVnet verbunden. Arbeitgeber können damit die Verwaltungsvorgänge, wie Namens-, Adress- und Beitragsänderungen sowie Meldungen von Krankheit und Elternzeit ihrer Mitarbeiter, selbst vornehmen oder einen Vermittler oder Dienstleister beauftragen. Auch dort war die Intention, den bürokratische Aufwand in den Betrieben und beim Versicherer zu reduzieren. (dr)

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