Ski und Rodeln gut: Welche Versicherungen ins Urlaubsgepäck gehören

Skilift , Schneepanorame Sonniges Wetter im Land des Eises
© Bildagentur PantherMedia / piotr_roae
Skifahren und rodeln lässt sich aber nur unbeschwert, wenn der richtige Versicherungsschutz im Urlaubsgepäck ist.

Weihnachten rückt näher und damit für Wintersportbegeisterte der nächste Skiurlaub in den Bergen. Welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören, erklärt der BdV.

„Egal ob im Schnee oder daheim bieten die Berufsunfähigkeits- und die Privathaftpflichtversicherungen einen Schutz, auf den niemand verzichten sollte“, betont Bianca Boss, Vorständin bei Bund der Versicherten nachdrücklich. Gehe es ins Ausland, sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Laut Boss ist die Privathaftpflicht auch im Winterurlaub unverzichtbar. Wer eine andere Person auf der Piste schuldhaft schädigt, muss für die Folgen aufkommen. Im Schadenfall leiste sie Schadensersatz an die geschädigte Person und wehre unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht, so die Expertin. „In italienischen Skigebieten muss beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Wer dort ohne Nachweis beziehungsweise Versicherungsschutz die Pisten nutzt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld“, mahnt Boss. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher frühzeitig bei ihrem Versicherer um eine schriftliche Versicherungsbestätigung bitten.“

Bianca Boss
Bianca Boss, BdV-Vorständin

Laut BdV kann die PHV aber auf hilfreich sein, wenn man selbst von einer anderen Person beim Wintersport verletzt werde. Ist die schädigende Person nicht versichert, übernimmt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden, wenn eine Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.


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Unverzichtbar ist laut der BdV Expertin zudem entweder eine Erwerbs- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Verletzen sich Wintersportler so schwer, dass sie ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, leisten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente. Deswegen zählen diese Absicherungen auch abseits der Piste zu den wichtigsten Verträgen“, sagt Boss.

Auslandsreisekrankenversicherung gehört ins Gepäck

Ins Gepäck gehört zudem laut BdV die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen für vorübergehende Auslandsreisen. Die gesetzliche Krankenversicherung leiste nämlich nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und dann auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen, betont der BdV. Hinzu kommt: Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist nie mitversichert. Für diesen können abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand Summen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich zusammenkommen. Gute Tarife zahlten bereits dann einen Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist auch für privat Krankenversicherte meist sinnvoll – insbesondere, wenn vom Versicherer keine Kosten für den medizinischen Rücktransport übernommen werden“, sagt Boss. 

Private Unfallversicherung – sinnvoller Schutz

Sinnvoll ist laut Boss zudem eine private Unfallversicherung, wenn man sich beim Wintersport verletzt und eine bleibende Invalidität erleidet. Ihr Schutz gelt in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf absichern, der nach einem Unfall entsteht – zum Beispiel für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Hinzu kommt, dass bei einer Bergung nach einem Pistenunfall durchaus Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen können. „Die Unfallversicherung übernimmt daher bestenfalls auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe – wir empfehlen hier mindestens 25.000 Euro“, sagt Boss.

Situative Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Wird es glatt auf den Straßen, ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben. Ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne das Alpine-Symbol sind laut BdV seit Oktober 2024 nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen. Reisende, die mit dem eigenen Auto in den Winterurlaub fahren, sollten zudem die im Urlaubsland geltenden Regeln zu Winterreifen und Schneeketten beachten. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Zudem betonen die Verbraucherschüter, dass – bei entsprechender Witterung – ein Fahren ohne Schneeketten durchaus auch den Versicherungsschutz gefährde.

Sinnvoll sei zudem ein Check, ob die eigene Kaskoversicherung Schäden durch Lawinen und Dachlawinen übernehme. „Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft hier weiter. Im Zweifel lohnt sich die Anfrage beim Versicherer – dann sollte man sich den Versicherungsschutz am besten schriftlich bestätigen lassen“, sagt Boss.

Empfehlenswert sei zudem, den sogenannten Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Das ist ein standardisiertes Formular, das in ganz Europa verwendet wird, um den Verlauf eines Unfalls festzuhalten. Es erleichtert die Dokumentation von Unfallschäden – insbesondere bei Sprachbarrieren. „Am besten legt man mindestens zwei Unfallberichte und einen Kugelschreiber ins Handschuhfach. Bei Auslandsfahrten sollte man einen Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache einpacken“, rät Boss. Der Europäische Unfallbericht könne bei vielen Versicherungen und Automobilclubs kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden – meist auch in mehreren Sprachen.

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