Die schneebedeckten Berge locken viele Skibegeisterte auf die Pisten. Doch das Unfallrisiko ist hoch. Laut Check24 zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Schnitt 23 Skiunfälle täglich, die durch private Unfallversicherer gemeldet werden. Welchen Versicherungsschutz Skiurlauber unbedingt im Gepäck haben sollten, verrät der Bund der Versicherten (BdV).
„Skifahrerinnen und Skifahrer, die es ins Ausland zieht, sollten unbedingt an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken. Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine wichtige Ergänzung ist laut der Expertin die Absicherung von Unfällen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten über eine private Unfallversicherung.
Ohne Auslandsschutz wird der Rücktransport zur Kostenfalle
Die Auslandsreisekrankenversicherung sei für vorübergehende Auslandsreisen eine der wichtigsten Versicherungen, so die BdV-Vorständin. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht – und auch nur in Höhe der im Reiseland üblichen Leistungen. Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist hingegen nicht mitversichert.
„Zieht sich beispielsweise ein Skifahrer bei einem Sturz eine schwere Verletzung zu und muss deshalb zurück in die Heimat, müsste er die Kosten des Krankenrücktransports selbst tragen. Gerade aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen“, sagt Boss. Auch für Privatversicherte kann die Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig sein, insbesondere, wenn ihre private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt.
Sofern Reisende unter chronischen Krankheiten leiden, ist ein privater Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen unter Umständen nicht möglich. „Dann sollten sich gesetzlich Versicherte unbedingt vor Reiseantritt an ihre Krankenkasse wenden“, sagt Boss.
Apres-Ski gefährdet den Versicherungsschutz
Übrigens: Mit einem Bier auf der Après-Ski-Party riskieren Versicherte bei einigen Anbietern ihren Versicherungsschutz. Denn in den Vertragswerken einiger Reiseversicherer verstecken sich Klauseln, die Leistungen nach Alkohol- oder Drogenkonsum ausschließen. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass medizinische Behandlungen nach dem nicht-suchtbedingten Konsum von Rausch- und Betäubungsmitteln wie Alkohol oder Drogen mitversichert sind, empfiehlt Boss.
In Italien droht alkoholisierten Skifahrerinnen und Skifahrer zudem ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro. Als Add-on wird zudem noch der Skipass eingezogen.
Haftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung
Unverzichtbarer Bestandteil der Reise ist zudem die private Haftpflichtversicherung. Teilweise müssen Skifahrer eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen – etwa in den Skigebieten in Italien. Dort ist sie seit 2022 Pflicht, heißt es bei Check24. Auch auf Skiern oder Snowboard gelte: Wer anderen einen Schaden zufügt, hafte dafür in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen, betont das Vergleichsportal. Wintersportler oder Wintersportlerinnen müssten vollständig für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen. Gerade bei Personenschäden könne dies schnell in die Millionen gehen, warnt Check24.
Unfallversicherung zahlt Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze
Sinnvolle Ergänzung ist laut BdV-Expertin zudem eine Unfallversicherung. Sie greift in der Regel weltweit und kann einen möglichen Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall entsteht – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung.
Müssen Wintersportler aufgrund eines Unfalls von Rettungskräften geborgen werden, können Kosten im fünfstelligen Bereich anfallen. „Man sollte daher unbedingt darauf achten, dass die Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze in ausreichender Höhe übernimmt“, sagt Boss. Hierfür sollten Kosten von etwa 25.000 bis 30.000 Euro abgesichert sein, so Boss.
Arbeitskraftsicherung: Schwere Skiverletzungen können Job kosten
Verletzen sich Skibegeisterte so schwer, dass sie ihren Job nicht mehr ausüben können, leisten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente. Diese Absicherungen zählen auch unabhängig von Skireisen zu den wichtigsten Verträgen.