So geht’s: In vier Schritten zur elektronischen Patientenakte

Bildagentur PantherMedia / perig76
Schluss mit der Zettelwirtschaft: Künftig sollen alle Patiendaten oder Befunde zentral in der elektronischen Patientenakte hinterlegt werden.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach möchte, dass mehr Menschen die E-Patientenakte nutzen. Doch wie man die ePA einrichtet, dürften viele nicht wissen. So geht's.

Alle Befunde an einem digitalen Ort statt Zettelwirtschaft: Das ist der Grundgedanke hinter der elektronischen Patientenakte, kurz ePA. Aber: Bislang nutzt nur ein Bruchteil der Versicherten das Angebot. Wie richtet man die ePA ein?

Schritt 1 – App downloaden

Um die ePA zu nutzen, braucht es die dafür vorgesehene App der jeweiligen Krankenkasse. Wer nicht weiß, wie diese App heißt, findet den Namen in einer Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Schritt 2 – ePA bei der Krankenkasse beantragen

Um die ePA nutzen zu können, muss man sich bei seiner Krankenkasse für die Nutzung registrieren. Das Vorgehen kann sich von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden.

Schritt 3: Registrierung in der App

Nun ist es möglich, sich in der App zu registrieren. In aller Regel bietet die Krankenkasse dafür eine Anleitung an.

Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten verwahrt werden, muss der Login besonders sicher ablaufen. Laut Gematik gibt es zwei Wege: Hat man eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN, kann man sie für die Anmeldung nutzen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der erste Faktor ist die Gerätebindung, die App läuft also nur auf einem Gerät. Darüber hinaus sorgt ein zweiter Faktor für Sicherheit, zum Beispiel ein biometrischer Schlüssel wie FaceID auf Apple-Geräten.

Schritt 4: ePA befüllen lassen

Wer nun in die Arztpraxis geht, kann darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Übrigens: Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden.

Die ePA lässt sich aber auch von Patient oder Patientin selbst befüllen. Arztbriefe, die man nur auf Papier hat, kann man einscannen und hochladen.

Und: Man kann entscheiden, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken jeweils Zugriff auf bestimmte Dokumente der ePA gewähren möchte, so die Gematik. Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nach einer festgelegten Zeit abläuft. (dpa-AFX/IhreVorsorge)

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