Der Streit mit den Nachbarn landet nicht selten vor Gericht. So kann das Verhältnis schon vor dem Einzug in die neue Immobilie geschädigt werden. Doch wer sich an die folgenden drei Ratschläge hält, kann vielen Auseinandersetzungen vorbeugen.
Etwa jeder dritte Deutsche hat nach einer Auswertung von Statista aus dem Jahr 2014 Ärger mit den Nachbarn. In Hamburg ist es sogar jeder Zweite, in Baden-Württemberg liegt der Anteil bei 42 Prozent. Dabei können Häuslebauer bereits vor Baubeginn künftige Konflikte vermeiden.
„Bei einem Bauprojekt hängt letztendlich alles mit der Planung zusammen. So sollten Bauherren auch das Nachbarschaftsrecht im Blick haben, denn sonst wird die Traumimmobilie schnell zum Albtraum“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Nicht zu nah an Grenzen bauen
Um Ärger mit den Nachbarn durch falsche Grenzbebauung zu vermeiden, müssen Bauherren die Regeln zu Abstandsflächen zwischen Gebäuden einhalten. „Durch die Vorschriften zur Grenzbebauung soll nicht nur ein ausreichender Brandschutz ermöglicht werden, sondern auch die Wohnqualität durch Lichteinfall und Sichtweite gewährleistet sein. Verstoßen Bauherren gegen diese Verordnung, ist die Auseinandersetzung mit dem Nachbarn das kleinere Übel, denn das Bauwerk muss abgerissen werden“, sagt Scharfenorth.
Um Verständnis für Belastung durch Bauarbeiten bitten
Während der Bauphase belasten Schmutz und Lärm die Nachbarschaft. Doch müsste dies auch samstags toleriert werden, weil sich dies beim Hausbau nicht vermeiden lässt. „Hier hilft die Kommunikation mit den Nachbarn. Setzen sich Bauherren mit ihnen zusammen und bitten um Verständnis für kommende Einschränkungen, so lassen sich einige Konflikte schon im Keim ersticken“, sagt Scharfenorth.
Vorschriften zur Bepflanzung einhalten
Genauso wie bei den Grundstücksgrenzen gebe es auch für die Bepflanzung des Gartens Vorschriften. So müssten Hecken oder Bäume einen bestimmten Mindestabstand zur Grenze aufweisen und je höher sie sind, desto größer müsse der Abstand sein.
Hier gilt: Einigen sich die Nachbarn, darf die Hecke auch auf die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. „Auch bei der Gartengestaltung sollten sich Bauherren mit ihren Nachbarn austauschen, damit es nicht hinterher zum Streit kommt“, sagt Scharfenorth. (kl)
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