Wie sich bei Neubewertung der wirtschaftlichen Situation der Projektgesellschaften zum Stichtag 31. Dezember 2018 herausgestellt habe, fehlen den Projektgesellschaften durch die Verschiebung der Refinanzierung und die Umstellung der Verträge kurz- bis mittelfristig freie finanzielle Mittel zur Leistung der fälligen Zins- und Rückzahlungen der Nachrangdarlehen an die Emittentin.
„Daher können die Projektgesellschaften die Forderungen der Emittentin auf Zins- und Rückzahlung derzeit nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen bedienen“, so die Mitteilung.
Negative Auswirkungen auf die Liquidität
Es bestehe die Gefahr, dass es hierdurch bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen diese Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen komme.
Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin und sei daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen.