In solchen Fällen haben die Emittenten von Vermögensanlagen laut VermAnlG die höchst unangenehme Pflicht zu einer entsprechenden Veröffentlichung, die auch von der Finanzaufsicht BaFin über deren Website bekannt gemacht wird.
Die Emission war erst vor gut zwei Jahren von der UDI-Gruppe aus Nürnberg unter der Bezeichnung „Solar Sprint Festzins IV“ platziert worden. Der von der BaFin geprüfte Prospekt stammte vom 14. Oktober 2016. Das Kapital der Emission betrug laut UDI-Website zehn Millionen Euro.
Unterzeichnet ist die Pflichtmitteilung von Stefan Keller als Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Keller ist auch geschäftsführender Gesellschafter der te management Gruppe. Diese hat, wie UDI vor wenigen Tagen mitteilte, unlängst große Teile der UDI-Gruppe vom Gründer und bisherigen Alleingesellschafter Georg Hetz übernommen. (sl)
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