Nun ist es also amtlich. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die in Deutschland ab dem 1. Juli 2010 erstmals in Betrieb genommen werden, sinken. Was bedeutet dieser Beschluss für Fondsanbieter- und -anleger?
Gastkommentar: Daniel Kellermann, Greenvalue
Außerplanmäßig beträgt die Kürzung 13 Prozent für Anlagen auf Gebäuden, zwölf Prozent für Freiflächenanlagen sowie acht Prozent auf versiegelten Flächen wie etwa früheren Militäranlagen.
Zum 1. Oktober 2010 erfolgt der nächste Kürzungsschritt, der einheitlich weitere drei Prozent beträgt. Freiflächenanlagen sind nur dann von der Kürzung ausgenommen, soweit sie bis zum 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wurden und diese Fläche im Geltungsbereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplans liegt. Photovoltaikanlagen auf vormals als Ackerflächen genutzten Arealen erhalten künftig keine Vergütung mehr.
Das trifft diejenigen Projektplaner hart, die derartige Projekte entwickelt haben. Ihnen wird der sprichwörtliche Boden unter den Füßen weg gezogen. Mit einer angemessenen Übergangsfrist, wären die hinter vorgehaltener Hand zu hörenden Stimmen, die an Verfassungsklagen denken, wohl nicht aufgekommen. Am weiteren Kürzungsschritt für Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2011 ändert sich indes nichts. Die Degression wird Anfang des kommenden Jahres weitere bis zu elf Prozent betragen.
Es besteht kein Zweifel, dass Fondsinitiatoren sich auf diese neue Situation einstellen und weiterhin attraktive Angebote konzipieren. Ob die bisherigen Renditen zu halten sind, ist jedoch fraglich. Ärgerlich ist insbesondere die Kurzfristigkeit, die, wirft man einen Blick nach Spanien und die Einführung des RD 1578/2008 (Kürzung um 30 Prozent), nach so harten Einschnitten die Neuinstallationen regelrecht haben einbrechen lassen.
Dies ist sicher kein Beitrag, um hierzulande die Nutzung von Sonnenenergie kontinuierlich auszubauen und Investoren dabei solche Renditen zu ermöglichen, die maßgebliche Investitionsgelder in Bewegung setzen.