Aufgrund der Kürzung ist mit einer anziehenden Nachfrage nach Photovoltaikparks zu rechnen, die von der Vergütungssenkung zum 1. Juli beziehungsweise 1. Oktober 2010 ausgenommen sind. Nachgefragt werden auch diejenigen Projekte sein, die bereits in Betrieb sind.
Fondsinteressenten sind mehr denn je gefordert, Beteiligungsangebote im Detail zu prüfen. Eine pünktliche Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und Schadensersatzvereinbarungen bei nicht fristgerechter Inbetriebnahme rücken neben der ohnehin geforderten sorgfältigen Fondskonzeption ins Blickfeld von Investoren.
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