Mit der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags in seiner jetzigen Form stehen der Bundesregierung weiterhin Einnahmen in Milliardenhöhe zur Verfügung. Der Bundesfinanzhof hatte heute entschieden, dass die Steuer nicht verfassungswidrig ist. Die Einnahmen summieren sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf rund 13 Milliarden Euro – Tendenz steigend: 2022 beliefen sich die Einnahmen auf zwölf Milliarden Euro, im Jahr 2021 waren es noch elf Milliarden Euro gewesen. Rund sechs Millionen Personen – darunter auch viele Selbstständige – und 500.000 Unternehmen und zahlen nach wie vor den Soli.
Deutlich höhere Steuern in Deutschland als in der EU
Insgesamt trägt der Unternehmenssektor mehr als die Hälfte zum Aufkommen bei – im Jahr 2023 sind das schätzungsweise sieben Milliarden Euro. Dabei ist Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin ein Hochsteuerland: Unternehmen zahlen hierzulande neben dem Soli auch Körperschafts- und Gewerbesteuer. Seit 2008 ist die Belastung kontinuierlich gestiegen, während viele andere Länder ihre Steuersätze gesenkt haben. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Steuerbelastung in der EU bei 20,7 Prozent und in den OECD-Staaten bei 22,9 Prozent. Deutschland kommt auf 30 Prozent. Unternehmen, die sich in Kommunen mit einem besonders hohen Hebesatz niedergelassen haben, zahlen bis zu 36 Prozent Steuern. Die Abschaffung des Soli würde die Steuerlast der Kapitalgesellschaften in Deutschland um knapp einen Prozentpunkt senken.
Soli ist nicht mehr zeitgemäß
Ursprünglich sollte der Soli die ostdeutschen Bundesländer finanzieren. Zwischen 1995 und 2022 kamen jedoch rund 130 Milliarden Euro mehr in der Staatskasse an, als für den Osten ausgegeben wurde. „Der Soli ist nicht mehr zeitgemäß, das ist seit Jahren bekannt“, sagt IW-Steuerexperte Tobias Hentze. „Er ist zu einer verkappten Unternehmensteuer geworden, was besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gefährlich ist. Die vollständige Abschaffung ist überfällig.“