Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa zieht die Daumenschrauben für die Branche stärker an. Ab dem Jahr 2018 sollen Versicherer bei der Berechnung ihrer Kapitalanforderungen für langfristige Verpflichtungen wie Zinsgarantien einen niedrigeren Zinssatz zugrundelegen.
Dies teilte die Behörde am Mittwochabend in Frankfurt mit. Schon gut ein Jahr nach Inkrafttreten der Kapital- und Aufsichtsvorschriften mit dem Namen „Solvency II“ ändert die Eiopa damit einen wichtigen Baustein des Regelwerks.
Mehr Eigenmittel vorhalten
Die Eiopa geht angesichts des seit 2016 eingetretenen Zinsverfalls davon aus, dass der risikofreie Zins für sehr langfristige Verpflichtungen niedriger ausfällt als bisher gedacht. Die Europäische Union hatte diese sogenannte Ultimate Forward Rate (UFR) im Jahr 2015 in einer politischen Entscheidung auf 4,2 Prozent festgelegt. Die Eiopa sieht den richtigen Abzinsungssatz jetzt bei nur noch 3,65 Prozent. Zum 1. Januar 2018 will sie die UFR zunächst auf 4,05 Prozent herabsetzen, da sich der Satz höchstens um 0,15 Prozentpunkte pro Jahr ändern soll.
Infolge der Absenkung müssen Versicherer etwa für Verpflichtungen aus den Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ihrer Kunden mehr Eigenmittel vorhalten. Ihrer Berechnung hat die Eiopa Erwartungen an die langfristige Realverzinsung und langfristige Inflationsraten zugrunde gelegt.
Heftiger Protest vom GDV
Von den deutschen Versicherern kam heftiger Protest. „Für diese Kurzatmigkeit besteht keinerlei Veranlassung“, sagte der Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Axel Wehling. Die UFR bezeichne praktisch einen Zinssatz, der in 60 Jahren erwartet werde. Warum dieser jetzt geändert werden solle, sei „aus heutiger Sicht ökonomisch nicht zu begründen“. Die Festlegung der UFR sei eine politische Entscheidung gewesen. Darüber dürfe sich die Eiopa als Behörde nicht hinwegsetzen, sagte Wehling.
Die Niedrigzinsphase macht deutschen Versicherern besonders zu schaffen. Sie hatten ihren Kunden vor vielen Jahren für Lebens- und Rentenversicherungen hohe Garantiezinsen von bis zu vier Prozent zugesagt. Diese lassen sich bei der Neuanlage der Kundengelder derzeit kaum noch erwirtschaften. (dpa-Afx)
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