Die Finanzaufsicht Bafin ermöglicht kleineren Versicherern, sich vom EU-Eigenkapitalregime Solvency II, das 2016 in Kraft tritt, befreien zu lassen. Dazu hat die Behörde am Mittwoch ein Prüfverfahren veröffentlicht. Als Grundvoraussetzung gilt, dass das Prämienvolumen unter fünf Millionen Euro liegen muss.
Versicherer, die sich von der Bafin befreien lassen wollen, müssen bei der Aufsicht eine Erklärung mit folgendem Wortlaut einreichen: „Die xxx AG/VVaG erfüllt seit mindestens drei Jahren sämtliche Voraussetzungen eines kleinen Versicherungsunternehmens im Sinne von Paragraf 211 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 VAG 2016 und wird diese Voraussetzungen voraussichtlich auch bis zum Jahresende 2020 erfüllen“.
Keine Änderungen für Pensionskassen, Pensionsfonds und Sterbekassen
Dieses Feststellungsverfahren soll sicherstellen, dass die Prüfung „mit einem unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten vertretbaren Aufwand“ durchgeführt werden könne, teilte die Bafin etwas umständlich mit. Für Pensionskassen, Pensionsfonds und Sterbekassen gilt auch weiterhin, dass sie von Solvency II nicht betroffen sind. (lk)
Foto: Bafin