Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) verabschiedet. Stimmt der Bundesrat der VAG-Novelle zu, treten die neuen Aufsichtsregeln der europäischen Solvency-II-Richtlinie ab 1. Januar 2016 in Kraft. Die Versicherungswirtschaft begrüßt dies.
Die VAG-Novelle überführt die Solvency-II-Richtlinie in deutsches Recht. „Die neuen Regeln bringen signifikante Änderungen nicht nur für Unternehmen und Aufsichtsbehörden, sondern haben auch Auswirkungen auf die Versicherten“, kommentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Verabschiedung der VAG-Novelle durch den Bundestag.
„Bei der Überführung von Solvency II in deutsches Recht liegt der Gesetzgeber im engen Zeitplan. Wir begrüßen insbesondere die sachgerechte Umsetzung der in der europäischen Richtlinie verankerten Übergangsmaßnahmen zur Bewertung langfristiger Zinsgarantien“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.
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Solvency II soll eine risikobewusstere Kapitalanlage bewirken
Im Kern verlangt Solvency II von den Versicherungsunternehmen, dass sie ihre Kapitalanlagestrategie stärker an den eingegangenen Risiken ausrichten. Das hat zur Folge, dass starre Obergrenzen, etwa bei der Anlage in Aktien, in Zukunft entfallen, zugleich müssen jedoch riskantere Investments auch mit mehr Eigenkapital unterlegt werden.
Zudem erhöhen sich die Berichtspflichten der Versicherer unter Solvency II. So haben die Unternehmen nicht nur zahlreiche quantitative Kennzahlen an die Aufsicht zu übermitteln, sondern müssen auch in regelmäßigen Abständen über ihre Geschäftsorganisation und andere Aspekte berichten. (lk)
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