Solvium Capital bereitet den Prospekt für das erste Direktinvestment in Wechselkoffer nach dem Kleinanlegerschutzgesetz vor, das voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2016 in den Vertrieb starten soll.
Alle Nachfolgemodelle dieser Art werden nach Angaben von Solvium aufgrund der zusätzlichen Kosten für die Prospekterstellung voraussichtlich eine um rund 0,5 Prozent geringere Renditen aufweisen als bisherige Produkte.
Für das Wechselkoffer-Angebot Intermodal 14-01 geht das Unternehmen von einer Vollplatzierung bis spätestens Mitte Dezember aus.
Auch 2016 im Angebot bleiben soll das Container-Direktinvestment 13-05. Mit der Produktvariante „feste Miete und Rückkaufangebot zum Laufzeitende“ will Solvium alle Vermittler mit der Erlaubnis nach den Paragrafen 34c, 34d und 34f Gewerbeordnung (GewO) erreichen.
Prospektpflicht wird erweitert
Der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetz war im Juli 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz auch auf Container-Direktinvestments erweitert worden, hatte diese aber nur erfasst, sofern sie eine feste Rückkaufverpflichtung vorsahen.
Dies wird nun korrigiert, auch für Anlagen, die lediglich eine Angebot zum Rückkauf vorsehen, muss künftig ein Prospekt erstellt und von der Bafin genehmigt werden. Zudem müssen die Anbieter die entsprechenden Dokumentationspflichten erfüllen und für den freien Vertrieb ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO erforderlich. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten. (kb)
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Foto: Solvium