Ein erster Teilfonds über 20 Millionen Euro wurde bereits für einen institutionellen Schweizer Investor eingerichtet und investiert, teilt Solvium mit. Die Gesellschaft ist den Angaben zufolge für ein Mindestkapital von 150 Millionen Euro ausgelegt.
Die gewählte Rechtsform als Dachgesellschaft (Umbrellafonds) ermöglicht die Errichtung einzelner, voneinander unabhängiger Teilfonds. Teilfonds können exklusiv ab zehn Millionen Euro, CHF oder USD für Einzelinvestoren eingerichtet werden. Co-Investoren können ab einer Million Beteiligungskapital in einen Teilfonds investieren, so Solvium. Die Laufzeit dieser depotfähigen Teilfonds soll mindestens fünf Jahre betragen; die ersten sechs Monate sind jeweils als Investitionszeitraum vorgesehen. Die Zielrendite beträgt rund vier Prozent bei halbjährlicher Auszahlung. An einem Ertrag der Gesellschaft über der Zielrendite nimmt der Investor überproportional teil.
Im nächsten Schritt plant Solvium Capital, auch deutschen Pensionskassen, Versorgungswerken und Stiftungen, die in die Assetklasse Infrastruktur (Unterklasse Transport – Logistik-Equipment) investieren wollen, die Anlage in weitere Teilfonds anzubieten, die dann in die Anlageobjekte Standardcontainer, Wechselkoffer und Eisenbahnwagen investieren.
Als zusätzliche Sicherheit für Investoren bietet die SICAV Struktur den rechtlichen Besitz an dem Teilfonds, wenn es sich um ein Einzelinvestment handelt. Für die Ordnungsmäßigkeit zeichnet die Verwahrstelle verantwortlich. Sie hat Solvium zufolge ähnliche Rechte und Pflichten wie eine Verwahrstelle für deutsche AIF (Alternative Investmentfonds).
Eine Liechtensteiner SICAV ist ein Kapitalanlageinstrument für gemeinsame, kollektive Anlagen in Wertpapieren (OGAW), englisch als UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) bezeichnet. Da das Fürstentum dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, entspricht das Liechtensteiner Gesetz laut Solvium auch dem europäischen Fondsgesetz („Europa-Pass“).