Solvium will Haftungsrisiken für Vermittler reduzieren

Solvium Capital, Anbieter von Container-Direktinvestments, will die rechtliche Konformität der Produkte und Vertriebsunterlagen künftig vertraglich zusichern. Man schließe derzeit mit allen Vertriebspartnern neue, erweiterte Einzelvertriebsvereinbarungen ab, teilte das Unternehmen mit.

André Wreth, Geschäftsführer von Solvium Capital

Solvium will seinen Vertriebspartnern vertraglich bestätigen, dass das von der Einzelvertriebsvereinbarung umfasste Produkt zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterfällt. Dies sei durch einen Rechtsanwalt geprüft worden, eine entsprechende Bestätigung liege vor.

Außerdem soll die gesetzliche Konformität aller Vertriebsunterlagen für das von der Einzelvertriebsvereinbarung umfasste Produkt bestätigt werden. Das bedeutet, dass diese fehlerfrei und vollständig sind und alle wesentlichen Informationen über das Produkt enthalten. Für die gesamte Laufzeit des Produkts will Solvium gegenüber dem Vertriebspartner die Haftung für Fehler und/oder Auslassungen der überlassenen Vertriebsunterlagen übernehmen.

Auch Kundenschutz soll zugesichert werden

Außerdem will Solvium seinen Vertriebspartnern für zwölf Monate nach Ablauf der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit Kundenschutz zusichern. Man werde den vermittelten Investoren keine Angebote ohne Zustimmung des Vertriebspartners anbieten. Sollte sich der Investor direkt bei Solvium um einen weiteren Vertrag bemühen, erhalte der Vertriebspartner alle entsprechenden Informationen und die volle Provision, kündigte das Unternehmen an. (kb)

Foto: Solvium Capital

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