Minister Heil legt nun den Gesetzesentwurf vor und wirbt für die Neureglung. Doch wo sind die Vorteile und wer bleibt auf der Strecke? Die Expertin Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung zeigt die Veränderungen auf und erklärt, warum eine Pflegeversicherung auch weiterhin wichtig ist.
Zunächst bedeutet es, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto für Eltern, die Sozialhilfe beispielsweise wegen einer Pflegebedürftigkeit erhalten, zahlen.
Aktuell ist die Freigrenze bei monatlich 1.800 Euro und Verheirateten 3.240 Euro. Man spricht hier vom verfügbaren Einkommen. Damit ist gemeint, dass man von seinem Netto Beträge für Kredit, Altersvorsoge, Werbekosten und Unterhaltspflichten abziehen kann.
Einkommen vom Ehe- oder Lebenspartner spielt keine Rolle mehr
Künftig soll es nur noch um das Einkommen des Kindes gehen. Aktuell spielt bei Eheleuten das Partnergehalt eine Rolle, was zu Unmut führt. Da kann es sein, dass das erwachsene Kind selbst Geringverdiener ist und beide eigentlich vom Gehalt des Schwiegerkindes leben.
Künftig zählt nur das Gehalt des Kindes.
Selbstständige können Vorteile haben
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sein Gehalt selbst bestimmen. Wenn er sich weniger Gehalt zahlt, bleibt mehr im Unternehmen. In solchen Situationen könnte das eine Möglichkeit sein, keinen Elternunterhalt zu zahlen.
Vermögen spielt keine Rolle – nur Erträge daraus
Bei vielen Bürgern sieht es so aus, dass monatlichen Einnahmen überschaubar sind. Andererseits ist ein beträchtliches Vermögen angespart. Künftig zählen nur die Einnahmen und bei Vermögen Kapitalerträge oder Mieten daraus. Die Höhe des Vermögens spielt keine Rolle.
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