Immobilienunternehmen können im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau nicht unbefristet zum Angebot von Sozialwohnungen verpflichtet werden. Das entschied gestern der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Urteil bezieht sich auf die Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft, die sich gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Hannover wehrte. Stimmen aus dem Markt dazu.
Dazu Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident: „Eine vertragliche Sozialbindung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ist nicht zielführend – nicht für Wohnungssuchende und nicht für die Eigentümer. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs fordert den Staat mehr denn je dazu auf, jetzt zu handeln und sich um eine nachhaltige Wohnungsbaupolitik zu kümmern. Freilich ist hiermit der Neubau gemeint und nicht das weitere Drehen an der Regulierungsschraube im Sinne einer rigiden Mietenpolitik. Das derzeitige Ringen um den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus kann man sich einfach nicht leisten. Zudem appellieren wir an die Verantwortung auch der Bundesländer.
Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst: Dem links-grünen Irrweg von ewigen Sozialwohnungen hat der BGH ein Ende gesetzt. Auch der soziale Wohnungsbau darf für die Bauherren nicht zum Minusgeschäft werden, denn sonst baut einfach keiner mehr Sozialwohnungen. Die Förderung durch den Staat ist endlich, darum muss auch die Sozialbindung ein Ende kennen. Wir brauchen dringend mehr günstigen Wohnraum, aber Bürokratie, zu wenig Bauland und fehlende Kapazitäten machen Bauen unnötig teuer.
Das Urteil offenbart auch die grundsätzlichen Fehler der sozialen Wohnraumförderung, die derzeit noch bestehen. Wir müssen endlich in die Menschen und nicht in Beton investieren. Statt Milliarden in den Gebäuden zu versenken, wollen wir die sozial Schwachen mit einem höheren Wohngeld stärken. Damit verhindern wir die Verdrängung der Menschen und machen Wohnen überall bezahlbar, statt neue Ghettos zu schaffen. (fm)
Foto: BGH