Spahn sagt dem Pflegenotstand den Kampf an

13.000 Stellen mehr in der stationären Altenpflege, eine Mindestzahl an Pflegestellen im Krankenhaus, mehr Geld und bessere Leistungen für Pflegende: Das Bundeskabinett hat ein Milliardenprogramm gegen den Pflegenotstand auf den Weg gebracht. Bezahlt werden soll es überwiegend von der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, will die Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern grundlegend verbessern. Dafür will der Bund eine Milliarde Euro investieren.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach nach dem Kabinettsbeschluss von einem „guten, wichtigen Signal“.

Aktuell streiten gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) darüber, auf welchem Niveau die Personaluntergrenze für Kliniken liegen soll. Die Krankenkassen wollen als Kompromiss, dass ein Viertel der Kliniken mit der schlechtesten Personalquote ihr Personal aufstocken oder ihre Leistungsvolumen abbauen müssen – bis hin zur Schließung von Abteilungen, wie Spahn warnte. Die DKG hält dagegen, dass nur die letzten zehn Prozent der Kliniken ihr Personal auf den niedrigsten Wert der übrigen 90 Prozent der Kliniken anpassen müssen.

Spahn sagte, ausreichende Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern seien wichtig, um die Versorgung der Patienten nicht zu gefährden und die Pflegekräfte nicht auszubeuten. Der Minister rief daher GKV und DKG auf, ihren Streit beizulegen. Sollte das auch nach einem Gespräch mit ihm nicht möglich sein, werde das Ministerium im Wege einer Verordnung (Ersatzvornahme) entscheiden.

13.000 Stellen in der Pflege

Als eine wesentliche Regelung sollen 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden. Sie sollen von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden. Die ambulante Alten- und Krankenpflege, besonders im ländlichen Raum, soll durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt werden.

Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird vollständig von den Kostenträgern – von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung – finanziert. Von 2018 an werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus voll von den Kostenträgern übernommen. Dazu gibt es eine Reihe von Entlastungen der Pflegenden etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um den Beruf attraktiver zu machen.

Trotz der finanziellen Anreize ist es im Pflegemarkt schwierig, ausreichend Personal zu bekommen. In der Alten- und Krankenpflege sind bundesweit rund 35.000 Stellen für Fachkräfte und Helfer offen. Potenzial sieht Spahn in einer Attraktivitätsoffensive für die Ausbildung, durch Anreize für eine Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit und durch Fachkräfte aus dem Ausland. „Jetzt geht es darum, alle Register zu ziehen“, sagte der Minister dazu.

Eine Milliarde Euro Unterstützung für Krankenhäuser und Pflegeheime?

Das Paket umfasst rund eine Milliarde Euro jährlich. Dabei dürften allein die 13.000 neuen Pflegestellen bis zu 640 Millionen Euro ausmachen, hieß es. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dafür nicht extra zur Kasse gebeten werden. Allerdings schließt Spahn eine weitere Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,8 Prozent) um bis zu 0,5 Prozentpunkte nicht aus.

Ein höherer Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht absehbar. Für die Versicherten bringt die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer eher Entlastungen. Zudem verwies Spahn wiederholt auf die gut gefüllten Reserven der Kassen. Der GKV-Spitzenverband warnte bereits vor einem möglichen Finanztransfer von der Kranken- in die Pflegeversicherung.

Finanztransfer von der Kranken- zur Pflegeversicherung?

Der Abteilungsleiter des Krankenhaus-Bereichs beim GKV-Spitzenverband, Wulf-Dietrich Leber, erklärte, die Personaluntergrenzen sollten vom Ministerium per Rechtsverordnung festgelegt werden. „Da hierfür die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, der bisher traditionell jede Strukturveränderung im Krankenhausbereich verhindert, bleibt abzuwarten, wie die Regelung am Ende aussieht und ob sie wirksam wird.“

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, argumentierte: „Gut ist, dass Krankenhäuser durch das Gesetz endlich für mehr Transparenz sorgen müssen.“ Um den Pflegeaufwand berechnen zu können, brauche es vergleichbare Daten. Die Personaluntergrenze für die Krankenhauspflege könne „allenfalls gefährliche Pflege verhindern“. Es sei vielmehr eine bundesweit vergleichbare Personalbemessung nötig. (dpa-AFX/dr)

Foto: picture alliance / Robert Schlesinger

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