Spanien plant rückwirkende Absenkung der Einspeisevergütung

Ein Gesetzesentwurf des spanischen Umweltministeriums sieht vor, die Vergütungssätze für dortige Fotovoltaikanlagen zu senken – rückwirkend. Wenn das Parlament die Vorlage absegnet, könnten die Ausschüttungsprognosen mancher Solarfonds wackeln.

Dass die staatlichen Zusagen einer für 25 Jahre und gesetzlich garantierten Einspeisevergütung nicht in Stein gemeißelt sind, hat Spanien nun unter Beweis gestellt. Am Heiligen Abend 2010 hat der Energieminister Miguel Sebastián einen Gesetzesentwurf veröffentlichen lassen, der die dortigen Investoren ins Schwitzen bringt und das auch ganz ohne Sonneneinstrahlung.

Die vorliegende Fassung des neuen Real Decreto 14/21010 sieht in seiner Konsequenz eine rückwirkende Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom vor, obgleich der spanische Regierungschef Zapatero noch im Juli 2010 entsprechende Spekulationen dementiert hat. Im Oktober 2010 hatte seine Regierung bereits eine Kürzung der Einspeisevergütungssätze um 40 Prozent für neue Anlagen beschlossen. Solarparks, die nach dem 1. Januar 2011 ans Netz gehen, können demnach ohnehin nur noch mit der staatlichen Förderung von 15 Cent je eingespeister Kilowattstunde rechnen.

Von dem neuen Gesetzesvorhaben sind jedoch auch Bestandsanlagen betroffen. Nach dem Willen der spanischen Regierung wird der erhöhte Strompreis für Anlagen die bis zum 28. September 2008 in Betrieb genommen wurden, zunächst in den Jahren 2011 bis 2013 auf 1.250 bis maximal 1.707 Kilowattstunden begrenzt, anschließend sollen diese Solarkraftwerke wie alle übrigen Anlagen begrenzt werden. Anlagen die nicht unter das zweieinhalb Jahre alte Gesetz Real Decreto 661/2007 fallen, sollen für die gesamte Förderungsdauer einer Begrenzung von 1.232 bis zu 2.367 Kilowattstunden unterliegen.

Die Zahl ist davon abhängig, in welcher Einstrahlungszone und mit welcher Bauweise die Anlage errichtet ist. Alle Solarstromerträge, die darüber hinaus generiert werden, müssen zum allgemeinen Marktpreis eingespeist werden. Im Gegenzug soll die Förderung von 25 auf 28 Jahre verlängert werden. Ein schwacher Trost, gerade für Betreiber, die ihre Anlagen noch vor September 2008 ans Netz gebracht hatten und mit dem „gesetzlich garantierten“ Vergütungssatz von 45 Cent je eingespeister Kilowattstunde gerechnet haben.

Seite 2: Mancher Solarfondsinitiator bleibt gelassen

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