„Wenn ein Kleinanleger für eine Erstberatung von zwei Stunden erst einmal die tatsächlichen Kosten von durchschnittlich 360 Euro als Honorar auf den Tisch legen muss, nehmen die meisten keinerlei Beratung mehr in Anspruch“, argumentierte Schleweis. „Eine solche Vorgabe schließt große Teile der Bevölkerung vom Zugang zu guter Beratung aus und ist deshalb unsolidarisch.“
Nach Angaben der Sparkassen gibt es Signale, dass eine künftige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sich zugunsten der Honorarberatung positionieren könnte. Im Grünen-Programm zur Bundestagswahl hieß es etwa, häufig würden Bankkunden „Finanz- und Versicherungsprodukte vermittelt, die am persönlichen Bedarf vorbeigehen“. Und weiter: „Wir wollen weg von der Provisionsberatung und schrittweise zu einer unabhängigen Honorarberatung übergehen.“
Für Banken und Sparkassen sind Provisionen, die sie zum Beispiel für den Vertrieb von Produkten oder im Immobiliengeschäft kassieren, eine wichtige Einnahmequelle – erst recht im seit Jahren anhaltenden Zinstief. Während der Zinsüberschuss sank, konnten im Jahr 2020 die seinerzeit 376 Sparkassen in Deutschland ihren Provisionsüberschuss steigern. Mit 8,5 Milliarden Euro machte diese Position etwa ein Drittel des Bruttojahresertrages der öffentlich-rechtlichen Institute aus.
Schon heute müssten infolge gesetzlicher Vorgaben Provisionen bei und nach der Beratung detailliert offengelegt werden, führte Schleweis aus. „Bei einer provisionsorientierten Beratung zahlen Kleinanleger wenig, Großanleger mehr. Wir halten ein solches solidarisches Finanzierungsmodell für besser und leistungsfähiger als ein System der Spaltung unserer Gesellschaft entlang ihres Vermögens.“ Eine Fokussierung auf Honorarberatung würde „die Schere zwischen vermögenden und weniger vermögenden Anlegern immer weiter öffnen“, warnte der Sparkassen-Präsident. (dpa-AFX)