Um weiterhin Provisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten zu erhalten und nicht an die Kunden weitergeben zu müssen, wollen die Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Honorarberater und Verbraucherschützer kritisieren diesen Schritt.
Von der AGB-Änderung sind alle Sparkassen-Kunden betroffen, die ein Wertpapierdepot haben. Die neuen AGB sollen ab dem 15. April gelten. Die neuen AGB sehen vor, dass die Sparkassen weiterhin die Provisionen von Drittanbietern (zum Beispiel Fondsgesellschaften) einbehalten können. Hierüber haben die Institute ihre Kunden schriftlich informiert. Wenn diese der AGB-Änderung nicht fristgerecht widersprechen, gilt das als Einverständniserklärung.
Pflicht zur Weitergabe von Provisionen strittig
Das stößt bei Verbraucherschützern auf Empörung. „Die Sparkassen greifen damit massiv in das bestehende Vertragsverhältnis ein. Sie weichen von gesetzlichen Regeln ab und all das ohne ihre Kunden aktiv um Zustimmung zu bitten“, kritisiert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
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Der VZBV verweist auf die Regelungen des Geschäftsbesorgungsvertrags, die vorsehen, dass ein Vermittler Zahlungen Dritter an den Auftraggeber herausgeben muss. Zwar sei strittig, ob die Regelung auf das Geschäftsverhältnis zwischen Verbraucher und Bank oder Sparkasse anwendbar sei, gerichtliche Entscheidungen bejahen laut VZBV jedoch den Anspruch auf Weitergabe (OLG Hamm, AZ: 31 U 31/09; LG München AZ.: 34 S 9960/09).
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