Sparkassenversicherung-Abmahnung: Schießen Verbraucherschützer über das Ziel hinaus?

Zwei Mini-einkaufswagen und ein Richterhammer
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Manchmal will der Kunde gar nicht so stark geschützt werden, wie es die Verbraucherschützer wollen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte die Sparkassenversicherung wegen einer Aktion zur Gebäudeversicherung abgemahnt. Jetzt äußert sich die Versicherung zu den Vorwürfen.

Wie Cash. berichtet, hatte die SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für ein Aktionsangebot geworben, mit dem der bestehende Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer um vier Jahre verlängert und damit ein paar Euro gespart werden konnten. Voraussetzung war, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine Beratung nach § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verzichten sollten. Das halten die Verbraucherschützer für unzulässig, da es aus ihrer Sicht die Beratungspflicht umgeht.

Die Sparkassenversicherung erläutert allerdings die Hintergründe: „Wir haben damals mit einem Angebot zur Wohngebäudeversicherung eine Vertriebsaktion durchgeführt. Im Rahmen dieser haben wir bestehende Kundinnen und Kunden angeschrieben und ihnen angeboten, Bestandsverträge in der Wohngebäudeversicherung zu 75 Prozent des bisherigen Preises um vier Jahre zu verlängern (Kunden konnten so über die vier Jahre einen kompletten Jahresbeitrag einsparen).“

Die Versicherung wollte den Bestandskunden eine kundenfreundliche Möglichkeit bieten, ihren Vertrag ohne größeren Aufwand zu verlängern. Aus Sicht der Sparkassenversicherung wäre ein Beratungsgespräch in diesem Fall vertretbar gewesen, da es sich um die die Verlängerung bereits bestehender Verträge zu den exakt gleichen Konditionen handelte – lediglich der Preis war 25 Prozent niedriger.

„Dieses aus unserer Sicht gute Angebot für Bestandskunden mussten wir aufgrund der erfolgten Unterlassungsklage leider einstellen. Das Angebot hatten wir im Rahmen einer Test-Pilotierung angeboten und nach der Intervention durch die Verbraucherzentrale sofort eingestellt.“

Rechtlich sind sie damit auf der sicheren Seite. Ob die Kunden den Einsatz der Verbraucherschützer in diesem Fall goutieren, steht auf einem anderen Blatt.

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