Viele Anbieter von Sachwertanlagen wollen das Geschäft mit professionellen Investoren ausbauen, zumal die Regelungen für Spezial-AIFs gegenüber den Vorschriften für Publikums-AIFs weniger restriktiv sind. Auch eine Umfrage bestätigt den Trend zum Geschäft mit Anlageprofis.
So dürfen Spezial-AIFs in alle Vermögensgegenstände investieren, bei denen ein Verkehrswert ermittelt werden kann. Einen abschließenden Katalog wie für Publikums-AIFs enthält das KAGB nicht.
Die Finanzierung der Vermögensgegenstände kann durch Eigen- und Fremdkapital erfolgen, wobei der Anteil des Fremdkapitals „angemessen“ sein muss, ohne dass maximale Leverage-Grenzen festgelegt sind.
Im Gegensatz zu Publikums-AIFs können Spezial-AIFs auch Währungsrisiken in unbeschränktem Umfang eingehen.
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Nachfrage ist da
Offenbar hält der Gesetzgeber professionelle Investoren für ausreichend erfahren und kompetent genug, um Investitionsideen zutreffend bewerten zu können – anders als private Anleger. Ein Ansatz, der zumindest diskussionswürdig ist.
Nachfrage seitens der Profi-Anleger ist durchaus gegeben: Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Family Offices und Stiftungen suchen fast schon verzweifelt nach vielversprechenden Anlagealternative.
Auch hier spielt der Niedrigzins die entscheidende Rolle. „Aufgrund des großen Investitionsdrucks, dem institutionelle Investoren derzeit ausgesetzt sind sowie des derzeit niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus bietet das institutionelle Geschäft erhebliche Marktchancen für Fondsanbieter“, erklärt Christof Stadter, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.
Seite zwei: Attraktivität geschlossener Investmentvehikel erhöht