Weil viele Bundesländer gegen den Vorstoß protestieren, verhandelt in dieser Woche der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über die geplante Regulierung.
Das Bundesjustizministerium drängt laut „Spiegel“ auf die Neuregelung und verweist auf Deutschlands Pflicht zur Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dabei hätte das Ministerium theoretisch auch die sogenannte Verkehrsopferhilfe auf Unfälle ausweiten können, die auf einem Firmen- und Privatgelände passieren.
Laut „Spiegel“ fürchten die Versicherer besonders den Aufwand: „Denn ob jemand ein Gefährt hat, wissen die Unternehmen oft nicht. Sie müssten 19 Millionen haftpflichtversicherte Kunden darüber informieren, dass ihr Fahrzeug einen Versicherungsschutz braucht, auch wenn der Großteil keines besitzen dürfte. Und dass die Mindestversicherungssumme steigt“, schreibt das Magazin.
Zudem bemängele der GDV, dass die Nutzung in den meisten Betriebs- oder Privathaftpflichtpolicen mit abgedeckt sei. Fälle, in denen dieser Schutz nicht ausreichte, seien nahezu unbekannt. Man darf gespannt sein, wie der Vermittlungsausschuss diesen Fall lösen wird.