Der größte Erbe von Wohnhäusern in Deutschland ist der Staat. Die Erbschaft bringt zwar geringfügige Einnahmen, ist in der Verwaltung aber so aufwändig, dass sie meist unwillkommen ist.
Der Staat ist der größte Erbe von Wohnhäusern in Deutschland. Die 16 Bundesländer sind auf dem Wege der Erbschaft mittlerweile Allein- oder Miteigentümer von rund 10.000 Wohnhäusern und privaten Liegenschaften geworden, wie eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Länderverwaltungen und Bezirksregierungen ergeben hat.
Bayern ist Rekordhalter
Den Rekord hält mit weitem Abstand Bayern, wo sich nach Angaben des Münchner Finanzministeriums derzeit 7.251 Wohnhäuser im Besitz des Freistaats befinden – 3.857 davon im Alleineigentum, bei den restlichen Gebäuden als Miteigentümer.
Fiskalerbschaften fallen an den Staat, wenn die Erben entweder ihr Erbe ausschlagen oder sich kein Erbe finden lässt. Bayern liegt zwar in vielen Ländervergleichen vorn, doch der Spitzenwert bei geerbten Wohnhäusern ist der CSU-Staatsregierung in München eher unwillkommen.
Hoher Verwaltungsaufwand
Denn der Verkauf von Fiskalerbschaften bringt den Länderhaushalten in der Regel zwar geringfügige Einnahmen – doch sei der Verwaltungsaufwand sehr hoch, wie es in den Ministerien mehrerer Länder übereinstimmend heißt.
Kein anderes Bundesland hat eine vierstellige Zahl von Wohnhäusern und Liegenschaften geerbt. An zweiter Stelle hinter Bayern folgen Hessen und Thüringen mit 742 beziehungsweise 581 bebauten Grund- und Flurstücken.
Indiz des demografischen Wandels
Die Fachleute in den Behörden werten die Zahlen als Indiz des demografischen Wandels. „Der Anteil älterer Menschen ohne Angehörige steigt“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung im westfälischen Münster.
Eine große Rolle spielen auch ökonomische Faktoren: So boomt in Bayern zwar die Wirtschaft im Großraum München, doch in vielen ländlichen Landesteilen schwindet die Bevölkerung.
Dementsprechend lassen sich dort nur mit Mühe Käufer finden, die Immobilienpreise sinken. Ein Beispiel: Im oberfränkischen Landkreis Kronach im Nordosten Bayerns ist ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus laut Immobilienmarktbericht der Staatsregierung im Schnitt für nur noch 85.000 Euro zu haben – im Landkreis München kostet eine vergleichbare Immobilie dagegen 1,5 Millionen.
Wohnraum, wo er nicht benötigt wird
Insgesamt stehen in Deutschland nach einer Schätzung des Bundes zwei Millionen Wohnungen leer, die meisten davon in strukturschwachen ländlichen Regionen. In den Ballungsräumen dagegen fehlen Wohnungen. „Wir haben eigentlich genug Wohnraum in Deutschland – aber wir haben ihn an der falschen Stelle“, sagt Andreas Ibel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft.
Damit ist auch die Zahl der an den Staat vererbten Häuser in strukturschwachen Regionen gestiegen. So erbte Bayern im Jahr 2005 351 Häuser – 2015 waren es schon 535. In der Regel wird das Haus dem Staat überlassen, wenn die Kredite noch nicht abbezahlt sind.
Außerdem hat der Staat bundesweit eine nicht näher bezifferbare Zahl ganz oder halb verfallener Schrottimmobilien geerbt. Lästig für die Verwaltung sind vor allem Erbengemeinschaften – etwa die Eigentumsrechte an einem Drittel Reihenhaus.
Problemfreie Gebiete
Kein Problem mit vererbten Häusern haben die Stadtstaaten, da dort sinkende Immobilienpreise unbekannt sind: Berlin meldet lediglich Einzelfälle, ebenso Hamburg.
Und ausnahmsweise problemfreie Zone in einem Ländervergleich ist das kleinste Bundesland. „Wir haben keine Gebäude in Bremen geerbt“, sagt eine Sprecherin von Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die Besitzverhältnisse überschaubar, wiewohl das Land an der Ostsee eine ländlich strukturierte Region ist: Die Landesregierung ist laut Schweriner Finanzministerium Besitzer einer Eigentumswohnung.
Das niedersächsische Finanzministerium nannte gar keine Zahlen, Baden-Württemberg übermittelte zwar einen Durchschnittswert von 34 geerbten Häusern pro Jahr, nicht aber den aktuellen Stand. Manche Bundesländer erfassen zudem nicht die Zahl der Häuser, sondern lediglich geerbte Grund- und Flurstücke – ob bebaut oder unbebaut. (dpa-AFX)
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