Die standardisierte Vermögensverwaltung bietet für den Vermittler nach Paragraf 34f besondere Vorteile, so eine aktuelle Studie der Wirtschaftsberatung Jehn & Kollegen.
Die Experten von Jehn & Kollegen führen in ihrer Studie gleich mehrere Vorteile der standardisierten Vermögensverwaltung auf: „Durch die Zuführung der Anleger in eine standardisierte Vermögensverwaltung entfällt zwar nicht zwingend der Aufwand der Erstberatung, dafür aber die komplette Nachsorge bei Nachkauf, Verkauf oder Tausch. Zudem kann durch die bestehenden Vorteile einer standardisierten Vermögensverwaltung wie Depotüberwachung mit Verlustschwellen, dem professionellen und handlungsfähigen Management und dem automatisierten Depot-Reporting eine Dienstleistung angeboten werden, welche nicht nur eine Servicegebühr besser rechtfertigt, sondern sogar echte Mehrwerte für beide Seiten – Berater und Anleger – liefert.“
Seite zwei: Fünf unterschiedliche Strategien