Die wichtigsten Punkte sind laut AfW:
- Ein vollständiges Provisionsverbot ist nicht Teil des Vorschlags. Allerdings wird es drei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften eine Überprüfung geben.
- Die EU-Kommission hat kein vollständiges Verbot vorgeschlagen, da dies erhebliche und plötzliche Auswirkungen auf die bestehenden Vertriebssysteme hätte, deren Folgen schwer abzuschätzen sind.
- Ein teilweises Verbot von Anreizen für reine Ausführungsprodukte, bei denen keine Beratung stattfindet, soll kommen. Und es wird einen überarbeiteten „Best Interest“-Test für Finanzberater geben, um sie dazu zu bringen, alternative und billigere Produkte anzubieten. Auch die beruflichen Anforderungen an die Berater sollen verschärft werden.
- Die EU-Aufsichtsbehörden sollen das Mandat erhalten, „Preis-Leistungs-Benchmarks“ als Maßstäbe für Kosten und Leistung zu schaffen. „Eine Abweichung von der jeweiligen Benchmark sollte die Vermutung aufkommen lassen, dass die Kosten und Gebühren zu hoch sind und das Produkt kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet“, heißt es in dem Dokument.
„Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um einen Entwurf handelt, was bedeutet, dass das Dokument vor seiner offiziellen Vorlage noch geändert werden könnte“, betont Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der finale Vorschlag wird für den 24. Mai erwartet.