Nach Meinung von Gerd Güssler, Chef des Analysehauses KVpro.de, können Versicherte, die einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG vornehmen, je nach Fall und Tarif zwischen 100 und 300 Euro im Monat sparen. Dabei hat der Versicherte zwei Möglichkeiten:
Er kann beispielsweise den Tarifwechsel mit seinem Versicherer selbst aushandeln. Güssler weist darauf hin, dass der Versicherer nach Paragraf 6 (2) der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVGinfoV) verpflichtet ist, seinen Kunden bei Beitragserhöhungen darüber zu informieren, dass Tarife innerhalb der Gesellschaft gewechselt werden können. Kunden, die älter als 60 Jahre alt sind – und in erster Linie von den jüngst angekündigten Beitragssteigerungen betroffen sind, müssen von ihrem Anbieter über Tarife informiert werden, die einen ähnliches Leistungsniveau bewahren und dabei günstiger ausfallen. Darüber hinaus muss der Versicherer, auf die Möglichkeit eines Wechsels in den Standard- oder Basistarif hinweisen, ergänzt Güssler.
Professionellen Rat gibt es nicht umsonst
PKV-Kunden, die sich einen Wechsel auf eigene Faust nicht zutrauen, bleibt die Möglichkeit, sich an einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater zu wenden. Doch den professionellen Rat gibt es nicht umsonst, betont der Chef von KVpro.de. Da der Makler bei einem internen Wechsel im Normalfall keine Provison erhält, hat der Versicherungsnehmer eine Gebühr zu entrichten, die sich zumeist an dem im ersten Jahr eingesparten Beiträgen orientiert. Bei einem eingesparten Beitrag von beispielsweise 300 Euro im Monat, wären dann 3.600 Euro an den Makler zu entrichten (zwölf mal 300 Euro), rechnet Güssler vor. Werden alternativ die Dienste eines Versicherungsberaters in Anspruch genommen, so orientiert sich die Vergütung wie bei einem Rechtsanwalt an einer Gebührenordnung. Laut Güssler fallen für eine Tarifumstellung drei bis acht Arbeitsstunden an. Bei einem Stundensatz von 100 Euro ergäben sich somit Gesamtkosten von 300 bis 800 Euro.
Sowohl Kleinlein als auch Güssler raten von einem kompletten Wechsel des privaten Krankenversicherers ab, da dieser mit dem Verlust der Alterungsrückstellungen verbunden ist, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde. Auch bei danach abgeschlossenen Verträgen wird die Alterungsrückstellung lediglich anteilig übertragen, teilt der BdV mit. Außerdem steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, die beim neuen Versicherer zu Beitragszuschlägen oder Risikoausschlüssen führen kann. Deshalb warnt Kleinlein: „Privatversicherte sollten nicht voreilig den privaten Krankenversicherer wechseln, sondern zuerst einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer prüfen.“ (lk)
Foto: BdV