Steigt mit den Rechnungzins auch der Kundennutzen?

Prof. Dr. Jochen Ruß ist Geschäftsführer des ifa in Ulm
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Prof. Dr. Jochen Ruß ist Geschäftsführer des ifa, Ulm.

Die Lebensversicherer sollten die anstehende Erhöhung des Rechnungszinses zum 1. Januar 2025 als doppelte Chance verstehen. Um die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen und Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korregieren. Ein Kommentar von Prof. Dr. Jochen Ruß und Prof. Dr. Alexander Kling, ifa, Ulm.

„Value for Money und der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens von Lebensversicherungsprodukten ist stark in den Fokus der BaFin gerückt. Dies wurde durch die Rede von Julia Wiens beim Handelsblatt Strategiemeeting Lebensversicherung am 27. August 2024 und den dazugehörigen Artikel im BaFin-Journal mit dem Titel „Kundennutzen im Fokus“ nochmals unterstrichen.

Auch wenn von der BaFin betont wurde, dass es sich nicht um ein branchenweites Problem handelt, macht die Aufsicht mit ihren Äußerungen klar, dass sie mit dem aktuellen Stand des Produktfreigabeverfahrens bei einigen untersuchten Lebensversicherungsunternehmen nicht zufrieden ist. Darüber hinaus gibt es Zweifel am Kundennutzen mancher angebotenen Produkte. Manche Unternehmen erfüllen laut BaFin nicht die Anforderungen des im Mai 2023 veröffentlichten Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten.


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Zusätzlich stellt die BaFin im Rahmen von FAQs klar, dass die zum Januar 2025 anstehende Änderung des Höchstrechnungszinses für alle klassischen Produkte und Hybridprodukte in der Regel eine wesentliche Produktänderung darstellt. Das bedeutet, dass für diese Produkte im Zuge der Rechnungszinserhöhung ein Produktfreigabeverfahren nach den Anforderungen des BaFin-Merkblatts durchzuführen ist.

Die Anpassung des Höchstrechnungszinses von aktuell 0,25 auf 1,0 Prozent zum 1. Januar 2025 bietet andererseits zahlreiche Möglichkeiten im Produktdesign, siehe hierzu auch unser ifa informiert vom Januar 2024. Während sich naturgemäß größere Spielräume für die Höhe der Garantie ergeben, kann der steigende Rechnungszins bei Hybridprodukten für ein größeres erwartetes Fondsinvestment und damit ein besseres Chancenpotenzial genutzt werden. Damit dürfte der Nachweis eines angemessenen Kundenutzens einfacher zu führen sein als für die in 2024 angebotenen Produkte.

Lebensversicherer sollten die anstehende Erhöhung des Rechnungszinses also als doppelte Chance verstehen. Zum einen entsteht die Möglichkeit, die Attraktivität der Produkte im Neugeschäft zu erhöhen. Zum anderen bietet sich die Chance, bestehende Schwachstellen im Produktfreigabeverfahren zu korrigieren und damit für die Zukunft nachhaltig kundenorientiert aufgestellt zu sein.“

Von Prof. Dr. Alexander Kling und Prof. Dr. Jochen Ruß, ifa, Ulm

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