Im Zuge der Unternehmenssteuerreform sollen bereits laufende Lebensversicherungsverträge nun doch von der Abgeltungssteuer betroffen sein, wenn sie vor Ablauf veräußert werden. Auf dieses Regierungsvorhaben weist die Cash.life AG, Pullach, hin.
Auf geschlossene Fonds, die in gebrauchte Lebensversicherungspolicen investieren, hat dies jedoch keine Auswirkungen, glaubt Till Gießmann, Pressesprecher der MPC Capital AG, Hamburg. Die Abgeltungssteuer treffe die Versicherungsnehmer unabhängig davon, ob sie ihren Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft kündigen oder die Police auf dem Zweitmarkt verkaufen, so Gießmann. Die Steuer trage der Verkäufer der Police und habe auf den Preis, den der Aufkäufer bezahlt, keine Auswirkungen.
Zudem würden die Versicherten ihre Police zumeist in einer Lebenssituation verkaufen, in der sie das Geld benötigten, erklärte Gießmann. Daher werde sich die Abgeltungssteuer nicht auf das Policenvolumen auswirken, das auf dem Zweitmarkt angeboten werde.