Steuercoup: Italien streicht Freibetrag

Die Nürnberger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft Rödl & Partner macht in ihrem aktuellen Newsletter auf einige überraschende Neuerungen im italienischen Steuerrecht aufmerksam, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf deutsche Fonds und deren Anleger haben dürften. Zu den wesentlichen Änderungen, die von der italienischen Regierung in dieser Woche per ?decreto legge? eingeführt wurden, zählt laut Rödl & Partner der Wegfall des Freibetrags für Gebietsfremde.

?Durch diese Änderung kommen Anleger geschlossener Fonds, die nicht in Italien ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, nicht mehr in den Genuss des Freibetrags von maximal 3.000 Euro?, schreibt Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Führlein von Rödl & Partner als Verfasser des Newsletters. ?Der italienische Eingangssteuersatz beträgt derzeit 23 Prozent?, so Führlein weiter.

Ebenfalls beachtenswert laut Führlein: Im Ausland anerkannte gemeinnützige Stiftungen sollen diesen Status nunmehr auch in Italien erleichtert erhalten können. Und: Die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten soll aus der Umsatzbesteuerung herausfallen und künftig der Registersteuer unterworfen werden. ?Die Neuerung wird dazu führen, dass von den Käufern geltend gemachte Vorsteuer an den Fiskus zurückzuerstatten ist?, so Führlein. ?Gleiches gilt für Verkäufer hinsichtlich der mit Umsatzsteuer belasteten Grundstücksaufwendungen vor Veräußerung.?

Die Änderungen werden laut Rödl & Partner bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 gelten. Das Parlament müsse die – bereits gültigen – Änderungen zwar noch im Laufe der nächsten 60 Tage bestätigen, da sie andernfalls wieder außer Kraft träten. Erfahrungsgemäß erlasse die Regierung ein solches Dekret allerdings nicht ohne eine entsprechende informelle Abstimmung mit den Fraktionen, um keinen Gesichtsverlust zu erleiden.

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