Wenn keine Gewinne erzielt wurden empfiehlt es sich dennoch, alle Betriebsausgaben penibel festzuhalten, um diese mit anderen Einkünften zu verrechnen bzw. einen Verlustrück- bzw. Verlustvortrag geltend zu machen um hierdurch Steuerersparnisse zu erzielen.
Bei Anschaffungskosten über 800 Euro muss eine Abschreibung erfolgen
Ein weiteres Augenmerk bei den Betriebsausgaben gilt es, auf die 800 Euro Hürde zu werfen. Seit 2018 können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800 Euro netto nicht überschreiten, bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Typisch für diese Art von Ausgaben sind Laptops, Tablets, Büromöbel, etc. Wird die Grenze von 800 Euro netto überschritten, dann folgt eine Aktivierung und zeitanteilige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstandes.
Dieser Punkt ist natürlich vor allem entscheidend, wenn man sich beispielsweise zwischen zwei Wirtschaftsgütern entscheiden muss, die preislich und von der Qualität her sehr ähnlich sind, aber das eine Gerät eben über dieser Grenze liegt.
Auch dieser Aspekt hat aufgrund des Betriebsausgabenabzugs Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens.
Unzureichende Planung bietet Potenzial zur Optimierung
Wer seine steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nur unzureichend in seiner Unternehmensplanung berücksichtigt, lässt viel Optimierungspotenzial verstreichen. Besonders Existenz- und Startup-Gründer sollten die wichtigsten steuerlichen Elemente kennen, die für den nachhaltigen, finanziellen Erfolg mitentscheidend sind.
Viele Liquiditätsprobleme können dadurch vermieden werden, was das Unternehmertum maßgeblich erleichtert. Liquidität geht immer vor Rentabilität!
Autor „Startup-Steuermann“ Tobias Sick ist Startup-Steuerspezialist, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Partner bei H/W/S, einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz in Stuttgart sowie
ehrenamtlich Finanzvorstand des Startup Stuttgart e.V.
Foto: Tobias Sick