Ist der Bau abgeschlossen, könnten Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich angerechnet werden. Für Maßnahmen wie die Instandsetzung, Erhaltung oder Wiederherstellung einer Immobilie zahlt der Staat bis zu 1.200 Euro im Jahr zurück.
Umzugskosten absetzen
Ebenfalls lohne es sich, alle Belege aufzubewahren, die mit dem Umzug in die eigene Immobilie zusammenhängen, denn viele Kosten und Gebühren würden sich steuerlich absetzen lassen. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen gelten die damit verbundenen Aufwände laut Dr. Klein als Werbungskosten. Dazu zählen Transportkosten, Ummeldegebühren und Kosten, die mit dem Schulwechsel der Kinder zusammenhängen.
Kosten, die durch Umzüge aus privaten Gründen entstehen, zählen laut Dr. Klein zu den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“, dazu gehören alle Beträge, die im Rahmen des Umzugs für Dienstleister wie Handwerker oder eine Umzugsfirma gezahlt wurden.
Insgesamt seien als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr absetzbar. Wichtig sei in jedem Fall, alle Posten anhand von Belegen und Rechnungen nachzuweisen.
Immobilien als Kapitalanlage
„Erwirbt der Käufer das Haus zum Zweck der Vermietung, kann er anders als beim Eigenheim zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen“, sagt Ludwig. Das Finanzamt unterscheide zwischen Anschaffungs- und Werbungskosten.
Anschaffungskosten sind alle Kosten rund um den Erwerb der Immobilie – also zum Beispiel Maklerkosten, Fahrt- und Telefonkosten oder der Kaufpreis selbst inklusive Grunderwerbsteuer. Zu den Werbungskosten zählen alle Auslagen, die der Erhaltung der Immobilie dienen. Dazu gehören unter anderem Renovierungsarbeiten, Einrichtung und Möblierung sowie die Grundsteuer.
Denkmalgeschützte Immobilien
Einen Sonderfall stelle der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie oder eines Hauses im Sanierungsgebiet dar. Die Steuervorteile für Kapitalanleger seien deutlich höher aus als bei anderen Immobilien und sogar Eigenheimbesitzer könnten die Sanierungskosten steuerlich absetzen. (kl)
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