Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zum Verlustausgleich sollte nach Ansicht des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) nicht ohne vorherige Anhörung von Immobilien- und Fondsverbänden beschlossen werden. ?Die Erfahrung zeigt, dass neue Steuerregeln im Immobilien- und Fondsbereich häufig unpräzise und handwerklich schlecht formuliert wurden, weil sie von Beamten im Bundesfinanzministerium ausgestaltet worden waren, die die Praxis-Fälle nicht kennen?, sagt IVD-Präsident Johannes-Peter Henningsen.
Diese Gefahr bestehe auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion über eine Neufassung des Paragrafen 2b des Einkommensteuergesetzes. Der Paragraf, der 1999 in das Einkommensteuergesetz übernommen worden war, wurde seinerzeit so unpräzise formuliert, dass die Finanzverwaltung 16 Monate brauchte, um ein Anwendungsschreiben zu formulieren. Heute gibt es laut IVD bereits erläuternde BMF-Schreiben mit einem Umfang von mehr als 30 Seiten, weil der Paragraf 2b damals ohne Hinzuziehung des Fachverstandes der Immobilien- und Fondswirtschaft formuliert worden war.
?Wenn der Paragraf nunmehr erweitert oder an anderer Stelle des Einkommensteuergesetzes eine Neuregelung zum Verlustausgleich erlassen werden soll, dann besteht die Gefahr, dass wiederum eine jahrelange Verunsicherung von Investoren erfolgt, weil unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden?, befürchtet Henningsen.
Der IVD fordert, dass die geplante Neuregelung des Verlustausgleichs nur für die Zukunft gelten darf, nicht jedoch für die Vergangenheit. Offenbar plant die Koalition eine Rückwirkung, beispielsweise zum 18. März, als Bundeskanzler Gerhard Schröder in einer Rede ankündigte, gegen Steuersparmodelle vorgehen zu wollen.
?Investoren und Unternehmen werden handlungsunfähig, wenn sie befürchten müssen, dass rückwirkend die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden – und diese Änderungen zudem so vage und unklar sind, dass eine praktikable Auslegung praktisch unmöglich ist?, sagt Henningsen.