Stiftung Warentest stellt Bankberatern Armutszeugnis aus

Die Stiftung Warentest übt erneut schwere Kritik an Bankberatern: Die Qualität der Anlageberatung von Kreditinstituten sei in den letzten Monaten noch schlechter geworden, so das Fazit der Verbraucherschützer. Hauptgrund seien Verletzungen gesetzlicher Vorgaben.  

daumen runter

So würden Bankberater den Kunden mitunter nicht alle Fragen stellen, die für eine adäquate Beratung angemessen wären. Zudem werde häufig nicht über wesentliche Eigenschaften und Kosten der Anlageprodukte aufgeklärt.

Außerdem seien die Berater in über der Hälfte der 146 im Rahmen der Analyse bei 21 Banken durchgeführten Testberatungen ihrer Pflicht nach der Aushändigung eines Beratungsprotokolls nicht nachgekommen, obwohl danach gefragt wurde.

Der Wunsch der Testkunden, 35.000 Euro über zehn Jahre lang anzulegen, brachte den Beratern noch einen weiteren Vorwurf ein: Die meisten Banken empfehlen der Studie zufolge einen zu riskanten Anlagemix. Unter dem Strich stellt die Stiftung Warentest den Instituten ein Armutszeugnis aus: Sechs Banken bekamen das Urteil „mangelhaft“, zwölf „ausreichend“, drei „befriedigend“ und keine einzige „gut“.

Bereits Ende 2009 hatten die Tester die Anlageberatung bei 21 Banken unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war bereits damals eine große Blamage. Daraufhin drohte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU)  den Banken mit schärferen Kontrollen und weiteren Gesetzen, sollten sie ihre Leistungen nicht verbessern. Außerdem wurde ein Beratungsprotokoll Pflicht, wenn über Wertpapiere beraten wird. Die Kreditinstitute selbst gelobten Besserung. Doch die aktuellen Tests fielen noch schlechter aus.

Das größte Problem sei, so Stiftung Warentest, dass die Banken das Wertpapierhandelsgesetz missachten. Sie müssten die Kunden nach ihren finanziellen und persönlichen Verhältnissen fragen, seien verpflichtet zu ermitteln, welches Ziel die Kunden mit ihrer Geldanlage erreichen wollen und welche Kenntnisse sie haben. Bei der Beratung über Wertpapiere müsse zudem ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden. (hb)

Foto: Shutterstock

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