Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wirft den Versicherern vor, eine Verlängerung der Stornohaftzeit für Vermittler „durch die Hintertür“ durchsetzen zu wollen. Der BVK beruft sich dabei auf eine Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur VAG-Novelle.
Am Montag hatte sich der GDV zum Referentenentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) geäußert. Im Anhang der Stellungnahme plädiert der Verband für eine Änderung des Rückkaufswertes, der in Paragraf 169 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt ist.
Mit dem Vorschlag ist der BVK überhaupt nicht einverstanden, da eine Umsetzung zu deutlich höheren Rückkaufswerten in den ersten Vertragsjahren führen würde. Danach sollen nur noch 0,4 Prozent der Beitragssumme pro Jahr als Abschlusskosten einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen dann in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – bislang sind es fünf Jahre.
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BVK lehnt Stornohaftzeit von zehn Jahren ab
„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz, „das hört sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die wir grundsätzlich begrüßen.“ Allerdings missfällt Heinz, dass sich der GDV zugleich für eine „Folgeänderung“ des Paragrafen 80 VAG (Anforderung an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen) ausspricht.
Seite zwei: Umsetzung geht zu Lasten der Vermittler