Strafrechtsschutz: Dies ist bei der Policenwahl zu beachten

Gut ist, wenn sich der Rechtsschutz vorsorglich auch auf neue Firmenaktivitäten erstreckt. Denn Neugründungen und Beteiligungen sind im Geschäftsleben stets eine Option. Dabei treffen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen und betreten vielfach rechtliches Neuland.

Wichtig bei Geschäftsaufgabe oder Kündigung

Für den Fall einer Geschäftsaufgabe oder Kündigung ist wichtig, wie lange die Versicherung nach Vertragsende noch geradesteht. Eine möglichst lange Nachhaftung und großzügige Nachmeldefristen sind von Vorteil. Schließlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam und Ermittlungsverfahren werden oft erst Jahre nach dem eigentlichen Vergehen eingeleitet.

Soll die Versicherung auch den Vorwurf eines Verbrechens wie schwere Umweltstraftaten oder Körperverletzung abdecken, muss ein Spezial-Strafrechtsschutz enthalten sein. Eine solche Police ist zwar deutlich teurer, aber für strafrechtlich gefährdete Branchen wie chemische Industrie, Recycling, Finanzdienstleistung oder Altenpflege elementar. Jedoch: Wird später rechtskräftig festgestellt, dass ein Versicherter eine Straftat vorsätzlich begangen hat, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend.

Versicherungsexperten zu Rate ziehen

Versicherungsnehmer sollten immer einen spezialisierten Versicherungsexperten zu Rate ziehen, der Policen eingehend prüft und auf die individuellen Bedürfnisse hin zusammenstellt. Maßgeblich sind nicht nur die Versicherungsbedingungen, sondern auch zusätzliche Services. Einige Versicherer unterstützen mit 24-Stunden-Hotlines, Leitfäden und Inhouse-Schulungen oder vermitteln qualifizierte Strafverteidiger und Sachverständige. Tritt ein Versicherungsfall ein, sollte man früh anwaltlichen Beistand anfordern und den Versicherer über das eingeleitete Ermittlungsverfahren informieren.

Mirja Link-Lundehn ist Geschäftsführerin der Kremer Lundehn GmbH, Versicherungsmakler aus Köln

Foto: Kremer Lundehn GmbH / Shutterstock

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