Straßenverkehr: Was tun bei falschen Anschuldigungen?

Ist auf dem Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder ein anderer Fahrer zu sehen, heißt es ganz klar: Jetzt so schnell wie möglich Einspruch einlegen.

Ebenso kann nach Erhalt eines Bußgeldbescheides widersprechen, wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde.

Ist der Bescheid noch auf dem Weg und der Beschuldigte abwesend, sollten Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung reagiert werden.

Bei Unfallflucht ist Schweigen Gold

Wird einem Verkehrsteilnehmer ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, zum Beispiel nach einem angeblichen „Parkrempler“, vorgeworfen, so kann das nicht nur eine Geldstrafe, sondern sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten.

Der wichtigste Grundsatz für Beschuldigte: Keine Aussagen treffen und vom Schweigerecht Gebrauch machen. Zudem sollte sich der Verkehrsteilnehmer anwaltliche Unterstützung suchen.

Versicherung schützt vor hohen Kosten

Ob nun schuldig oder nicht – spätestens wenn Punkte in Flensburg oder eine Führerscheinentzug drohen, empfehlen die Experten des ACE allen Betroffenen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht heranzuziehen.

Vor allem bei langwierigen Verfahren schützt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vor hohen Anwalts- und Prozesskosten. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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