Die Finanzaufsicht will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu machen. Dagegen regt sich Widerstand.
Es geht um langfristige Verträge, die zwischen 1990 und 2010 angeboten wurden. Diese enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert. Details sind aber weiter umstritten.
Wenn die Bafin nach Prüfung der Widersprüche bei ihrer Rechtsauffassung bleibt, steht Kreditinstituten der Rechtsweg offen. Es könnte ein langjähriger Rechtsstreit drohen. Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass die Allgemeinverfügung vor Gericht Bestand haben wird.
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen fünf großen Bankenverbände hatten dagegen betont: „Nach unserer Auffassung wurde die Rechtsprechung des BGH von 2004 seitdem angemessen in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen umgesetzt.“ (dpa-AFX)