Das Landgericht München I hat eine Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische abgewiesen (Az. 33014425/16). Wie der Versicherer mitteilte, wollte die VKB der Bayerischen verbieten lassen, ihr Unternehmenskennzeichen „die Bayerische“ weiterhin zu nutzen.
Die Klage sei unbegründet, die Verwendung des Namens „die Bayerische“ erfülle nicht den Tatbestand der von der VKB behaupteten Irreführung, urteilte das Gericht.
„Weder die Verwendung des bestimmten Artikels ‚die‘ allein, noch die Kombination mit dem Wort ‚Bayerische‘ sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen“, zitiert die Bayerische aus der Urteilsbegründung des Gerichts.
„Namensunterschied zu groß“
Außerdem sei der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB „zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (kb)
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