Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat moneymeets erlaubt, die von Versicherern gezahlten Provisionen offenzulegen und mit Kunden zu teilen. Das geht aus einer Pressemeldung des Fintechs hervor. Die Klägerin, die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM), ist damit in zweiter Instanz gescheitert.
Das OLG hat mit seiner Entscheidung das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die IGVM hatte beim Landgericht (LG) Köln eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen moneymeets eingereicht und war damit gescheitert. Das LG Köln kam zum Ergebnis, dass die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen von moneymeets an seine Kunden rechtlich zulässig ist. Den Beratungs- und Haftungsausschluss per AGB hatte das LG Köln dem Fintech jedoch untersagt.
Auf seinem Unternehmensblog schreibt das Fintech zur Entscheidung des OLG: „Mit dem heute gefällten Urteil dürften die Richter dem Provisionsabgabeverbot den Todesstoß versetzt haben (…)“. Veränderungen seien für die einen eine Chance und für die anderen ein Risiko – das gelte auch in der Versicherungsbranche, zitiert moneymeets in einer Pressemitteilung Mitgründer und Gesellschafter Johannes Cremer: „Manch einer hat Angst, auf der Strecke zu bleiben. Das ist nur natürlich, hält aber den Fortschritt glücklicherweise nicht auf.“
moneymeets: Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt
„Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren“, erklärt Dieter Fromm, ebenfalls Gründer und Gesellschafter von moneymeets. Dass nun auch das OLG Köln in diesem Sinne entschieden habe, komme nicht überraschend.
„Wichtig war das Urteil trotzdem, denn nun haben wir es schwarz auf weiß: Wir dürfen die Provisionszahlungen offenlegen und mit unseren Kunden teilen. Damit wurde Rechtssicherheit sowohl für uns als auch für unsere Kunden geschaffen und unser Geschäftsmodell von offizieller Seite bestätigt“, so Fromm weiter. Die IGVM befürchtet, dass ein Wegfall des Provisionsabgabeverbot dazu führt, dass Kunden bei der Wahl der Versicherung nicht mehr nach ihrem Bedarf entscheiden, sondern auch nach der Höhe der Provision. (jb)
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