Erneuerbare Energien: Furcht vor einem Fadenriss

Bei der Förderung der erneuerbaren Energien wird sich ab 2017 einiges ändern. Die Pläne des Bundes sind nicht unumstritten. Sowohl die Regierungschefs der norddeutschen Bundesländer als auch die Asset Manager stehen den Änderungen eher skeptisch gegenüber.

sddsf
Auf Stromerzeugung aus Windkraftanlagen an Land entfiel 2015 ein Anteil von zwölf Prozent.

Ökostrom ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch, mit voraussichtlich 30 Prozent hatten die Renewables nach vorläufigen Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im vergangenen Jahr den größten Anteil an der Stromerzeugung.

Bandbreite an Investitionsvehikeln

Der Rekordwert sei Folge neuer Anlagen sowie günstiger Witterungsverhältnisse, teilte der Verband im Dezember in Berlin mit.

Auf Stromerzeugung aus Windkraftanlagen an Land entfiel ein Anteil von zwölf Prozent, hinzu kamen 1,3 Prozent durch Windkraftanlagen auf dem Meer. Fotovoltaikanlagen hatten einen Anteil von 5,9 Prozent am Strommix. Biomasse erzielte nach Angaben des BDEW einen Anteil von 6,8 Prozent, die Stromerzeugung aus Wasserkraft belief sich auf drei Prozent.

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Investments in Neu- und Bestandsanlagen sind nicht nur über Publikums-AIFs möglich. In keiner anderen Assetklasse befindet sich eine solche Bandbreite unterschiedlicher Investitionsvehikel in der Platzierung.

Von der Energiewende profitieren

Anleger, die von der Energiewende profitieren wollen, können neben AIFs unter anderem auch in operativ tätige Gesellschaften und Anleihen investieren. Speziell im vergangenen Jahr sind verschiedene Produkte emittiert worden, die nicht unter das KAGB fallen, darunter neben operativen KG-Beteiligungen auch Namensschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen.

Für die Anbieter haben diese Produkte einen wesentlichen Vorteil: Sie sind weniger streng reguliert als AIFs und deshalb mit weniger Aufwand zu konzipieren. Das hält auch die Kosten niedrig.

Seite zwei: Neue Regeln ab 2017

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