Ein nicht unwesentlicher Faktor, zumal sich bei der Förderung der erneuerbaren Energien ab 2017 einiges ändern wird: Die festen Fördersätze sollen größtenteils abgeschafft und durch wettbewerbliche Ausschreibungen ersetzt werden.
Die Hersteller der Anlagen sollen künftig mitteilen, wie hoch die Förderung sein muss, damit ihre Wind- und Solarparks wirtschaftlich betrieben werden können. Den Zuschlag erhält, wer am wenigsten benötigt.
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Die Bundesregierung will damit erreichen, dass der Ausbau des „grünen Stroms“ planbarer und kostengünstiger wird. Die Pläne betreffen allerdings nicht alle Segmente: Vorgesehen ist, dass sich die Umstellung des Fördersystems auf die Technologien konzentriert, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 leisten sollen, nämlich Windenergie on- und offshore sowie Solarenergie.
Bei Biomasse und Wasserkraft soll hingegen auf eine Ausschreibung verzichtet werden und die Förderung im Rahmen des EEG von 2014 erhalten bleiben.
Umstrittene Pläne
Die Pläne der Bundesregierung sind nicht unumstritten. Die Regierungschefs der norddeutschen Bundesländer befürchten, dass die daraus resultierenden höheren Kosten und Risiken für Investoren der Energiewende schaden und zum Ausbaustopp führen.
„Wir brauchen Verlässlichkeit, es darf keinen Fadenriss geben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschef Erwin Sellering (SPD) im Januar in Wismar. Auch die Asset Manager stehen den Änderungen eher skeptisch gegenüber.
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