Der Verdacht, dass Banken sich mit den ursprünglich als Anlegerschutz gedachten Beratungsprotokollen in erster Linie selbst schützen, steht schon lange im Raum. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen erhärtet die Vermutung, dass die Protokollpflicht entgegen ihrem eigentlichen Sinn und Zweck angewendet wird.
Seit Januar 2010 sind Banken verpflichtet, jede Anlageberatung schriftlich zu dokumentieren. Wie das Protokoll im Detail auszusehen hat, ist dagegen nicht festgelegt. Die Umsetzung der Vorschriften haben die Verbraucherzentralen nun auf Grundlage von 61 anonymisierten Protokollen analysiert, die aus Beratungstests der Zeitschrift „Finanztest“ stammen.
Die Ergebnisse fallen ernüchternd aus: Sechs von 21 untersuchten Anbietern händigten in mehr als der Hälfte der Fälle überhaupt kein Beratungsprotokoll aus – obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wären. Doch auch bei den Instituten, die ihrer Protokollpflicht formal nachkommen, gibt es massive Kritik der Verbraucherschützer.
So seien die finanziellen Verhältnisse des Anlegers und seine Risikobereitschaft in keinem einzigen Protokoll zufriedenstellend dargelegt worden. Zudem würden Anlageziel und bisherige Erfahrungen des Kunden mit Finanzgeschäften nur ganz selten vollständig dokumentiert. Und kein einziges Beratungsprotokoll lege aussagekräftig offen, welche Provisionen für die Vermittlung der Geldanlage an die Bank fließen.
Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf, den die Verbraucherzentralen den Banken machen, ist, dass diese das Protokoll zweckentfremden, um ihre eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. 49 der 61 untersuchten Dokumente enthielten Klauseln, die das Geldinstitut pauschal von der Haftung entbinden sollen und meist war auch eine Unterschrift des Anlegers vorgesehen, berichten die Tester. (hb)
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