Vermittlerrichtlinie begünstigt festangestellte Vermittler

Infolge der EU-Vermittlerrichtlinie IMD 2 wird sich der Anteil abhängig beschäftigter Außendienstmitarbeiter in den kommenden zehn Jahren um die Hälfte steigern, so eine Markteinschätzung des Hamburger Beratungshauses Steria Mummert Consulting.
2015 soll die Neuauflage der Vermittlerrichtlinie der EU IMD 2 in Kraft treten. Noch in diesem Jahr wird erwartet, dass die EU-Kommission ihren endgültigen Vorschlag verabschiedet, der vor allem den Verbraucherschutz stärken soll.

Die neue Vermittlerrichtlinie erfasst nun sämtliche Vertriebskanäle, wie den Direktvertrieb und auch alle Berufsgruppen wie Schadenregulierer, Schaden-sachbearbeiter und Nebenberufler. Alle müssen die Art und Höhe der Vergütung transparent offenlegen.

Zusätzlich gelten strenge Regelungen bezüglich der Aus- und Weiterbildung eines jeden Vermittlers. Bei Nichteinhaltung drohen höhere Sanktionen. Das zunächst in der Vermittlerrichtlinie vorgesehene Provisionsverbot für Versicherungsvermittler wird derzeit von der EU nicht mehr verfolgt.

Festangetellter Außendienst wird größer

An ein Versicherungsunternehmen gebundene Vermittler betrifft dies somit zunächst nicht, bei einer als „unabhängig“ ausgewiesenen Versicherungsberatung dürfen jedoch nach den EU-Plänen keine Provisionen mehr angenommen werden.

„Diese Vorgaben werden nach unserer Einschätzung zu einer Zunahme der festangestellten Außendienstmitarbeiter führen“, fasst Versicherungsexpertin Petra Weber von Steria Mummert Consulting die Auswirkungen der neuen Vermittlerrichtlinie zusammen. Bisher ist nur etwa ein Fünftel angestellt, der Rest sind vor allem gebundene Selbstständige.

„Doch die Selbstständigen lassen sich schlechter steuern. Sie können schwer zu Weiterbildungen verpflichtet werden, können hinsichtlich der vorgeschriebenen Dokumentation schwieriger überprüft werden und haben größere Hemmungen, ihre Provisionen offenzulegen“, erklärt Weber.

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Rund 170.000 gebundene Versicherungsvermittler sind aktuell im Register erfasst. Quelle: DIHK Stand 28. März 2013

Experten vermuten in jedem Fall einen Rückgang bei den Selbstständigen. 2012 gab es etwa eine Viertelmillion selbstständige Versicherungsvermittler in Deutschland, davon rund 170.000 an einen Versicherer gebundene Vermittler – mit abnehmender Tendenz.

Vermittlerrichtlinie: Provisionsverbot könnte Entwicklung verstärken

Dieser Trend werde sich fortsetzen, falls ein Provisionsverbot in der nationalen Gesetzgebung ab 2015 kommt, meint die Versicherungsexpertin. Denn für selbstständige Vermittler sei es schwierig, hochwertige Beratung für eine geringe Bezahlung anzubieten.

Die Versicherungsunternehmen stehen daher laut Steria Mummert vor einer Umstrukturierung ihrer Vertriebswege, bei der es viel zu beachten gibt. Die Berater befinden sich demnach künftig in einer Zwickmühle. Da das Provisionssystem die Fleißigen begünstige und damit für viele Abschlüsse sorge. Zur Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien biete sich jedoch das System der Festanstellung besser an.

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Quelle Cash.

Denn Festangestellte können freigestellt werden, um die erforderlichen Weiterbildungen zu absolvieren, die dann auch in den IT-Systemen der Versicherer dokumentiert und überprüft werden. Auch Beratungsdokumentation und Provisionsoffenlegung lassen sich innerhalb des Unternehmens besser durch IT unterstützen, begründet Weber. (jb)

Foto: Shutterstock

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