Sturm, Blitz und Regen: Welche Versicherungen greifen bei welchen Schäden

Ein Tornado am Himmel
Foto: PantherMedia / Daniel Loretto
Schäden durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen sind nur durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Zu Wochenbeginn haben Gewitter im Westen Deutschlands örtlich für Starkregen und Überschwemmungen gesorgt. Viele Verbraucherinnen fragen sich, ob sie für solche Schadenfälle ausreichend versichert sind.

Deshalb informiert der Bund der Versicherten darüber, welche Versicherung für welche Schäden benötigt wird: Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder auch Sturmschäden sind durch die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt. „Wer sich gegen Überschwemmungen durch Starkregen absichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Bei Schäden an Haus oder Wohnung beziehungsweise am Hausrat insbesondere durch Sturm und Hagel, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Leitungswasser greift die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung.

Eine Elementarschadenversicherung leistet darüber hinaus bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach Witterungsniederschlägen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Vulkanausbrüchen sowie Lawinen und Rückstau. „Leider ist eine Elementarschadenversicherung in sogenannten Hochrisikogebieten nicht ohne Weiteres zu bekommen. Hier wird der Schutz – wenn überhaupt – nur zu sehr hohen Prämien und mit einer hohen Selbstbeteiligung im Schadenfall angeboten“, sagt Verbraucherschützerin Boss.

Versicherte, die eine Elementarschadenversicherung besitzen, sollten im Schadensfall wie folgt vorgehen: Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren. So lässt sich nachweisen, dass beispielsweise tatsächlich der Starkregen die Überschwemmung verursacht hat. Der entstandene Schaden sollte schnellstmöglich schriftlich der Versicherung gemeldet werden. Es ist empfehlenswert, sich zuerst telefonisch an die zuständige Schadenabteilung des Versicherers zu wenden. Wichtig ist es, die Schadennummer und den Namen des/r Schadensachbearbeiterin zu notieren.

Schäden am Gebäude beziehungsweise Hausrat sollten durch Fotos dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Das Schadenbild darf nicht verändert werden, bis der Versicherer dies ausdrücklich erlaubt. Versicherungsnehmer*innen haben eine Schadenminderungspflicht: Eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden sollen also verhindert werden – die eigene Sicherheit hat jedoch stets Vorrang.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments