So ein Dach muss einiges aushalten. Kommt ein Herbststurm auf, zerren Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometer pro Stunde an den Ziegeln und Solarpanelen. Donnert der Wind mit mehr als 118 Kilometern pro Stunde übers Land, sprechen die Meteorologen von einem Orkan. Für Schäden in Millionenhöhe sorgen dann schon kurze Böen. Und die macht der Klimawandel in jedem Herbst und Winter immer wahrscheinlicher.
Aber auch Schnee kann eine Dachkonstruktion schnell enorm strapazieren. Nur zehn Zentimeter nasser Neuschnee kann mit bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter auf das Dach drücken. Wer die Nina Warn-App auf seinem Handy hat, weiß: Jetzt im Herbst nehmen die Warnungen vor Unwettern wieder zu. Es wird Zeit, sein Hab und Gut herbst- und winterfest zu machen. Das verhindert nicht nur teure Schäden. Es sichert auch den Wert des Hauses.
Dichtes Dach
Kontrollieren Sie nach jedem Sturm, ob alle Dachziegel unbeschädigt sind und richtig liegen. Achten Sie auch auf ein mögliches Leck an der Schornsteinabdichtung. Prüfen Sie von innen auf dem Dachboden, ob Sie Anzeichen von Wassereinbruch entdecken können.
Verstopfte Regenrinnen
Wenn Regenrinnen oder Fallrohre überlaufen, kann das zu enormen Wasserschäden an der Hauswand führen. Meist verstopft Herbstlaub die Rinnen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig alle Rohre und Rinnen – am besten mit gutem Stand auf einer sicheren Leiter.
Das saubere Fallrohr wiederum muss im Entwässerungsrohr stecken, das in den Boden führt. Auch hier müssen undichte Stellen rasch repariert werden. Checken Sie auch die Außenwände auf Unregelmäßigkeiten, erst recht, wenn daran Efeu oder anderes Grün entlang rankt. Blättert etwa der Putz, können sich feuchte Stellen entwickeln. So kann Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen.
Freie Wasserleitungen
Naht der erste Frost, sollten alle Leitungen außen am Haus entleert und abgestellt werden. Andernfalls könnte stehendes Wasser gefrieren, sich ausdehnen und die Rohre platzen lassen. Das betrifft ebenso automatische Bewässerungsanlagen im Garten. Prüfen Sie, ob Regen und Tauwasser rund ums Haus ungehindert abfließen können. Vorsicht vor verstopften Abflusssieben!
Leitungswasserschäden außen und innen im Haus sind keine Seltenheit. Pro Jahr passiert dies durchschnittlich 1,1 Millionen Mal. Eine besonders böse Überraschung sind sie für vergessliche Winterurlauber. Konstantes Heizen schützt die Leitungen vor dem gefährlichen Einfrieren. 17 Grad sind optimal. Zehn Grad sollten es aber auch in wenig genutzten Räumen mindestens sein.
Heizung warten
Einmal im Jahr sollte die Heizung gecheckt werden. Damit stellen Sie nicht nur sicher, dass Sie im Winter im Warmen sitzen. Wer Verschleißteile rechtzeitig austauscht, vermeidet auch höhere Kosten für eine spätere Reparatur. Regelmäßiges Entlüften spart zudem Energie.
Leitungsrohre schützen
Sollten Leitungsrohre doch zufrieren und brechen, ist rasches Handeln geboten. Bei frostbedingten Schäden am Haus springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Machen Sie Fotos von den Schäden und informieren Sie die Versicherung sofort.
Oft können Versicherungsunternehmen schneller als Privatpersonen Handwerker mit den nötigen Arbeiten beauftragen. Das stellt auch sicher, dass es nicht zu teuren Folgeschäden durch einen Zeitverlust kommt. Haben Sturm, Wind, Schnee oder platzende Wasserleitungen für Schäden am eigenen Mobiliar gesorgt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung.
Verkehrssicherungspflicht
Der Gesetzgeber macht Hauseigentümern klare Vorgaben, wie sie ihr Haus nach außen zu sichern haben. Schließlich sollen Dritte keinen Schaden erleiden, etwa weil im Sturm Dachziegel auf den Bürgersteig fallen. Deshalb haben Eigentümer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Als Eigentümer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Gefahrenquellen gar nicht erst entstehen oder rechtzeitig beseitigt werden. So können zum Beispiel Dachziegel, Regenrinne, Schornstein, Photovoltaikanlage, Antenne, Satellitenschüssel oder Schneefanggitter zur Gefahrenquelle werden, wenn der Eigentümer diese nicht regelmäßig kontrolliert und instand hält.
Übrigens: Ein Warnschild oder ein lapidarer Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ reichen nicht. Im Gegensatz zur Streu- und Räumpflicht lässt sich diese Verkehrssicherungspflicht auch nicht auf Mieter übertragen. Nutzen Sie die Immobilie selbst, kann ihre private Haftpflichtversicherung mögliche Schäden übernehmen. Bei Mietshäusern sieht das anders aus. Hier kann eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Gehört zum Herbst: Schutz vor Einbrechern
Auch das gehört zum Herbst: Einbrecher freuen sich jetzt wieder über die frühe Dunkelheit. Viele Einbrüche können bereits durch einfache Maßnahmen verhindert werden: Die Polizei rät: Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit. Und gerade nachts schreckt Diebe viel Licht ab. LED-Lampen als nächtliche Dauerbeleuchtung rund ums Haus verbrauchen wenig Strom und machen Ihr Haus unattraktiver für Einbrecher.
Dr. Janna Poll leitet den Bereich Haftpflicht & Sach Privatkunden bei der Ergo Versicherung AG