Sturmtief „Friederike“: Woran Hausbesitzer und Mieter denken sollten

Sturmtief „Friederike“ ist am Donnerstag mit Schnee und Sturm über Deutschland gefegt. Oftmals ist das Chaos erst nach dem Sturm in vollem Umfang zu sehen. Wurde das eigene Hab und Gut beschädigt, fragen sich Mieter und Hausbesitzer nicht nur, wie der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann, sondern vor allem, wer die Kosten trägt.

Umgestürzte Bäume wie hier im nordrhein-westfälischen Essen zählen sicher noch zu den undramatischsten Folgen von Sturmtief "Friederike".
Umgestürzte Bäume wie hier im nordrhein-westfälischen Essen zählen sicher noch zu den undramatischsten Folgen von Sturmtief „Friederike“.

Sturm- und Hagelschäden sind häufig in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Doch damit werden nicht alle Naturereignisse abgedeckt. Die möglichen Folgen eines Sturms, wie Überschwemmungen oder Rückstau, die zu vollgelaufenen Kellern führen, sind nicht in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten. Für Schäden dieser Art ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten und Instandsetzungen am Wohngebäude. Auch bei der Hausratversicherung ist ein zusätzlicher Schutz gegen Elementarschäden nötig. Wird das Inventar infolge der Überschwemmung beschädigt, übernimmt der Versicherer dann die Kosten und erstattet den Wiederbeschaffungswert.

Richtiges Vorgehen im Schadenfall: Erst dokumentieren, dann aufräumen

Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert werden. Die Schadenstelle sollte unbedingt fotografiert werden, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird, rät die Gothaer Versicherung. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet.

Haftung durch den Grundstücksbesitzer

Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstücksbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückseigentümer sollte regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt beispielsweise für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken oder den Gartenzaun.

Schäden am Auto

In der Kfz-Versicherung verursachten Sturm und Hagel 2016 laut GDV einen Schadenaufwand von 575 Millionen Euro. Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung. (fm)

Foto: picture-alliance

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