Sturmtiefs Ylenia und Zeynep: Was zahlt die Versicherung?

Stürme wie Ylenia und Zeynep hinterlassen Schäden. Geld erhält aber nur, wer richtig abgesichert ist.

Der Deutsche Wetterdienst hatte gleich vor zwei Sturmtiefs gewarnt: Ylenia, das in der Nacht auf Donnerstag durchgezogen ist. Und Zeynep, das Deutschland von Freitag auf Samstag überquert hat. Welche Versicherungen bei welchem Sachschaden einspringt.

Der Deutsche Wetterdienst hatte gleich vor zwei Sturmtiefs gewarnt: Ylenia, das in der Nacht auf Donnerstag durchgezogen ist. Und Zeynep, das Deutschland von Freitag auf Samstag überquert hat. Welche Versicherungen bei welchem Sachschaden einspringt.

Wohngebäudeversicherung

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten, die auf den Eigentümer zukommen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Rechtsexperten der Arag Versicherung, Düsseldorf, weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt.

Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung

Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde.

Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Wann Kaskoversicherungen zahlen

Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens – abzgl. einer etwaigen Selbstbeteiligung.

Die Teilkasko kommt laut Auskunft der Arag allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf! Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn etwa ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Schäden durch Bäume

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. So weisen Experten der Arag Versicherung auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 Euro. Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz.

Diese habe seiner Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom Boden aus, sondern mit Hilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen.

Das sagen die Gerichte

Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg, Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1761/95).

Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die Versicherung zahlen. Vorausgesetzt natürlich, das Umknicken ist ursächlich auf den Sturm zurückzuführen.

In einem konkreten Fall war eine Buche sechs Tage nach einem Orkan mit über acht Windstärken auf das Nachbarhaus gefallen. Die Hausratversicherung des geschädigten Nachbarn regulierte den Schaden zwar sofort.

Doch als der Besitzer des Baumes seine Gebäudeversicherung mit der Bitte informierte, den Schaden von knapp 18.000 Euro zu übernehmen, weigerte sich der Versicherer zunächst.

Doch ein Sachverständiger stellte fest, dass eindeutig der Sturm die Ursache für das Umstürzen des Baumes war. Also musste die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen (OLG Hamm, Urteil v. 25.09.2017, Az.: 6 U 191/15).

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